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Neue OZ: Mutiges Urteil

Archivmeldung vom 24.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es kommt selten vor, dass das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgeht. Die 10. Große Strafkammer des Osnabrücker Landgerichts hat ein mutiges Urteil gefällt.

Das klare Bekenntnis, dass von dem Urteil eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter ausgehen soll, lässt aufhorchen. Damit stellt sich das Gericht einer gesellschaftlichen Verantwortung, die weiter geht, als die Pflicht zu einem angemessenen Schuldspruch reicht.

Konsequent hat das Gericht die Sicht der Opfer berücksichtigt und - auch, aber nicht nur aus juristischen Gründen - detailliert die tragischen Folgen dargestellt. Es sollte deutlich werden, dass es sich nicht um einen verunglückten Böllerwurf, sondern um einen Sprengstoffanschlag handelte.

Mit der Debatte um Pyrotechnik hat der Anschlag allerdings nichts zu tun. Der friedliche Teil der Ultrabewegung, der sich für die Legalisierung der bengalischen Feuer eingesetzt hat, lehnt Böller, Rauchbomben und erst recht derart gefährliche Sprengkörper ab. Das weiß auch der DFB, der das Urteil leider fehlinterpretiert. Unabhängig davon hätte es den Ultras gut zu Gesicht gestanden, sich anlässlich des Prozesses noch einmal klar zu distanzieren.

In Osnabrück hat man am 10. September 2011 erlebt, wohin verblendeter Fanatismus auch im Fußball führen kann. Juri C. war kein verstrahlter Einzeltäter, der unter Drogen einen Ausrutscher beging. Er und seine Tat sind das Produkt einer kleinen, aber gefährlichen Szene, die den Fußball missbraucht, um sich in Hass- und Gewaltfantasien so lange hineinzusteigern, bis nur noch ihre Verwirklichung den nächsten Kick bringt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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