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MZ zu Namensschildern für Sachsen-Anhalts Polizisten

Archivmeldung vom 21.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In den meisten europäischen Nachbarstaaten, außer Österreich, ist es üblich, dass Polizisten gut sichtbar einen Namen oder eine Nummer tragen. Auch in Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es diese Kennzeichnungspflicht. Und bislang ist nicht bekannt, dass diese Beamten, ihre Frauen oder Kinder, Nachteile hätten.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Kennzeichnung Vertrauen schafft. Wer sich ausweist und sein Gesicht zeigt, hat in der Regel nichts zu verbergen. Schließlich sind es gerade die Behörden, die dies stets auch von den Bürgern auf einer Demonstration erwarten. Deshalb sollte es erst recht für Sicherheitskräfte gelten.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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