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Eine rechtzeitige Erinnerung für alle Polizistinnen, Polizisten und Bürokraten

Archivmeldung vom 23.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch wenn sich keiner von Ihnen, die jetzt im aktiven Dienst sind, persönlich daran erinnern kann, haben viele Angeklagte bei den Kriegsverbrecherprozessen in Nürnberg 1949 die Verteidigung vorgebracht: "Ich habe nur Befehle befolgt". Die Richter entschieden jedoch, dass die Befolgung eines Befehls zur Ausführung einer illegalen Handlung niemanden von seiner persönlichen straf- oder zivilrechtlichen Verantwortung für diese Handlung freispricht.

Obwohl dies damals ein revolutionäres Konzept für die deutsche Gesellschaft war, ist es ein Aspekt des modernen Rechts geworden. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie einen Befehl ausführen, obwohl Sie wissen, dass die Handlung illegal ist, persönlich haftbar sind und verklagt und verfolgt werden können. Dass jemand anderes Ihnen einen Befehl dazu gegeben hat, ist keine Verteidigung; es ist Ihre persönliche Verantwortung, Ihre Handlungen im Rahmen des Gesetzes zu beschränken.

Im Jahr 2020 wurden viele Tausend Bußgelder gegen Menschen verhängt, die keine Masken trugen, obwohl alle Experten, die sich damit auskennen, einstimmig erklärten, dass diese völlig nutzlos sind, da Viren direkt durch sie hindurchgehen.

Es ist Ihre persönliche Verantwortung, sich zu informieren; daß Ihr "Vorgesetzter" Ihnen die Wahrheit vorenthalten hat, mindert in keiner Weise Ihre Unterlassung, sich diese Informationen selbst zu beschaffen. Wahre Informationen sind frei verfügbar und sehr leicht zu finden. Einfache Mathematik wird Ihnen verraten, dass selbst bei einer chirurgischen Maske das Gewebe Zwischenräume enthält, die Sie atmen lassen. Diese Zwischenräume sind 25-mal größer als ein "Virus" und etwa 24.000-mal größer als das Mikroprotein Sars-Cov-2. Das Tragen solcher Masken und jeder geringeren Gesichtsbedeckung ist daher nicht in der Lage, irgendeine Wirkung auf die "Covid-19"-Krankheit zu haben, selbst wenn sie existieren würde. Jeder Versuch Ihrerseits, das Tragen solcher nutzlosen Masken zu erzwingen, ist der Straftatbestand der Herabwürdigung nach Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Regierung hat in den letzten Tagen öffentlich zugegeben, dass die Masken bisher keinen Nutzen gebracht haben. In Bayern ist es nun "Pflicht", stattdessen die FFP2-Masken zu tragen, "weil keine andere Maske in der Lage ist, so etwas Kleines wie einen Virus aufzuhalten."

Das bedeutet, dass nicht nur alle Bußgelder und Strafen für Nicht-Maskierung ungültig sind, da die Grundlage für die Verhängung nie existierte, sondern dass Sie nun auch rückwirkend wegen Belästigung verklagt werden können.

Kommen wir zur FFP2-Industriemaske: Hierbei handelt es sich um Vorrichtungen, die ausschließlich von Personen mit starker Lunge sicher verwendet werden können. Für jeden, der Atemschwierigkeiten oder ein schwaches Herz hat, können sie tödlich sein und das innerhalb von Minuten! Auch im industriellen Einsatz ist eine maximale Einsatzdauer von zwei Stunden die sichere Grenze. Danach ist eine Atempause von mindestens 40 Minuten vorgeschrieben. Jeder Versuch Ihrerseits, das Tragen einer solchen Maske ohne ordnungsgemäße Aufsicht zu erzwingen, kann zum Tod führen und Sie werden wegen Totschlags angeklagt. (Link zum Artikel auf ExtremNews)

Sie haben einen Eid geschworen, den Frieden zu wahren, das Grundgesetz zu achten und die Bürger dieses Landes zu schützen. Es gehört nicht zu Ihren Aufgaben, die persönlichen Interessen derjenigen zu fördern, die eine Diktatur errichten wollen.

Quelle: Leserkommentar

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