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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem falsch eingestuften Schüler

Archivmeldung vom 18.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Seit 2014 gibt es im NRW-Schulgesetz für Eltern einen Rechtsanspruch darauf, sich für eine Förderschule oder eine allgemeine Schule zu entscheiden. Das Land ist damit einer UN-Konvention nachgekommen, die Deutschland zur schulischen Inklusion verpflichtet. Es ist gut, dass es diesen Rechtsanspruch nun gibt. Er soll verhindern, dass sich ein Fall wie Nenad M. wiederholt. Denn an der Kölner Schule ist einiges schiefgelaufen.

Warum wurde das Gutachten aus Bayern einfach übernommen? Und warum viel elf Jahre lang nicht auf, dass der Schüler auf der Förderschule offenbar unterfordert war? Die Elternvereine sagen, dass Nenad M. kein Einzelfall sei. Es ist aber schwer vorstellbar, dass es noch viele solcher Fälle gibt. Lehrer und Schulen gehen mittlerweile sehr sensibel bei der Einschätzung eines Kindes vor. Grundsätzlich gilt: Das gemeinsame Lernen ist für viele Kinder und Jugendliche der richtige Weg, aber eben nicht für alle. Deswegen gilt auch: Förderschulen und Inklusion - das ist kein Gegensatz. Deswegen ist es gut, dass es weiterhin Förderschulen geben wird.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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