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Walter und Peter Kohl zum Buch von Heribert Schwan und Tilman Jens "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle"

Archivmeldung vom 17.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach erster Durchsicht des von den Autoren Dr. Heribert Schwan und Tilman Jens geschriebenen Buchs "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" ist aufgefallen, dass das Buch in Bezug auf uns falsche Tatsachenbehauptungen enthält. So werden wir im Zusammenhang mit der Trauerfeier für unsere Mutter im Juli 2001 und die hierfür angekündigte Teilnahme des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder mit den an unseren Vater gerichteten Worten zitiert.

"Wir wollen Dir nur sagen, wir werden nicht nach Speyer in den Dom gehen. Wir werden nicht dabei sein, wenn der Schröder an den Sarg geht. Du musst ihm das verbieten. Es ist im Sinn der Mama."

So haben wir uns gegenüber unserem Vater nicht geäußert. Insbesondere haben wir uns nicht gegen die Teilnahme von Gerhard Schröder und seiner Gattin, Frau Doris Schröder-Köpf, ausgesprochen. Dies wäre uns schon deshalb nicht in den Sinn gekommen, da unsere Mutter mit Frau Doris Schröder-Köpf einen freundschaftlichen Umgang gepflegt hatte. Richtig ist, dass wir uns gegen die Teilnahme des damaligen Bundesaußenministers Joschka Fischer verwandt hatten.

Bedauerlicherweise mussten wir zum wiederholten Male feststellen, dass Herr Dr. Schwan falsche Tatsachenbehauptungen über uns verbreitet. Aufgrund diverser Äußerungen von Herrn Dr. Schwan mussten wir mehrere Zivilverfahren gegen ihn führen. In einem dieser Verfahren hat Herr Dr. Schwan eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, deren Inhalte später in einem Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht München anhand von Tonbandaufnahmen widerlegt werden konnten. Es wurde hierauf Strafanzeige gegen Herrn Dr. Schwan wegen falscher eidesstattlicher Versicherung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat beantragt, gegen Herrn Dr. Schwan einen Strafbefehl zu erlassen. Die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg zu diesem Antrag steht noch aus (Staatsanwaltschaft Hamburg, Az.: 3400 Js 186/11; Amtsgericht Hamburg, Az.: 240 Cs 105/13).

Peter Kohl Walter Kohl

Quelle: Walter Kohl Lebensgestaltung (ots)

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