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Das WESTFALEN-BLATT zum Sorgerechts-Urteil

Archivmeldung vom 04.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Beste, was einem Kind passieren kann, ist die Liebe und Fürsorge seiner Eltern. Mit seinem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte lediger Väter, die nach deutschem Recht im Kampf um ihr Kind bislang leer ausgegangen sind. Väter ohne Sorgerecht bleiben bislang in Deutschland im Regen stehen.

Auf dem Papier haben sie nicht einmal das Recht, telefonisch Kontakt zu ihrem Kind aufzunehmen oder sich in der Schule über die Leistungen ihres Nachwuchses zu informieren. Natürlich kann es im Einzelfall richtig sein, den Vater von seinem Kind fernzuhalten. Genauso aber gibt es Mütter, die man Kindern lieber nicht zumuten sollte. Das Urteil schafft mehr Gleichheit zwischen ledigen Müttern und Vätern. Gleichzeitig schwächt es - zumindest rechtlich - die Bedeutung der Ehe, wenn auch ledige Väter künftig Erfolg im Kampf um das gemeinsame Sorgerecht haben. Doch man kann hehre Wünsche haben, wenn nüchterne Zahlen belegen, dass in Deutschland jede dritte Ehe geschieden wird. Wenn sich Paare heute gegen eine Ehe entscheiden, heißt das längst nicht mehr, dass sie sich damit für die Verantwortung für Kinder disqualifizieren. Neben Österreich, der Schweiz, Malta und Liechtenstein ist Deutschland das einzige Land in der EU, dass noch an diesem archaischen Sorgerecht festhält. Für ein Land, das sich als weltoffen und modern verkaufen will, wird es allerhöchste Zeit, das zu ändern. Positive Beispiele für eine Anpassung an moderne Lebensumstände sind durch Reformen im Familienrecht wie dem seit 2008 geltenden neuen Unterhaltsrecht gegeben. Danach haben Alleinerziehende im Regelfall nur noch während der ersten drei Lebensjahre des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, danach müssen sie wieder arbeiten gehen. Beim Zugewinnausgleich wird im Falle einer Scheidung das in der Ehe erworbene Vermögen jetzt gleichmäßig verteilt. In die Ehe mitgebrachte Schulden können nicht mehr verrechnet werden. Auch der neue Versorgungsausgleich schafft gleiche Bedingungen für Frauen und Männer. Eine Reform des deutschen Sorgerechts muss jetzt der nächste Schritt sein. Das Straßburger Urteil sollte dennoch kein Freifahrtschein sein. Dass es Väter gibt, die nicht in der Lage sind, ein Kind großzuziehen, muss von den Gerichten im Einzelfall berücksichtigt werden. Nicht vergessen werden darf, dass sich viele ledige Väter gar nicht für ihre Kinder interessieren. In diesen Fällen ist das Sorgerecht bei der Mutter am besten aufgehoben. Umgekehrt gilt: Ist die Mutter unfähig, für ihr Kind zu sorgen, kann der Vater die Rolle des Erziehers übernehmen. Wenn ein lediger Vater aber das gemeinsame Sorgerecht haben möchte, wenn er mit seinem Kind gute Tage erleben und schlechte Zeiten überstehen möchte, kann das für das Kind das größte Glück sein. Und nur das ist maßgeblich.

Quelle: Westfalen-Blatt

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