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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Killerspiele:

Archivmeldung vom 06.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nein, mögen muss man die so genannten Killerspiele nun wahrlich nicht. Es gibt erbaulichere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, als sich am heimischen Computer in ein virtuelles Gemetzel zu stürzen. Das von der Innenministerkonferenz geforderte Herstellungs- und Vertriebsverbot allerdings wird sich als politischer Rohrkrepierer erweisen.

Erstens: Selbst wenn solche Spiele in Deutschland nicht mehr über die Ladentheke gehen dürfen, bleiben sie im Internet weltweit jederzeit weiter verfügbar. Das Verbot ist tatsächlich also gar nicht durchzusetzen. Zweitens: Das Grundgesetz garantiert die Kunst- und Meinungsfreiheit. Das geforderte Pauschalverbot steht deshalb rechtlich auf tönernen Füßen. Drittens: Amokläufer töten nicht mit der Computermaus, sondern mit scharfen Waffen. An die aber trauen sich die Innenminister nicht heran. Die Forderung nach einem Verkaufsverbot für Counterstrike & Co. ist also nichts als blanker Populismus. Der Bundestagswahlkampf mag sich vielleicht auf diese Weise befeuern lassen. Amokläufe lassen sich damit gewiss nicht verhindern.

Quelle: Westfalen-Blatt

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