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Ist Gewalt die Rettung des Grundgesetzes?

Archivmeldung vom 10.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der folgende Standpunkt wurde von Jochen Mitschka geschrieben: "Was passiert nun, nachdem das Verfassungsgericht sich als Teil des Parteienkonsenses bewies? Mit dem offensichtlichen Beschluss, die Impfpflicht wegen Corona einzuführen, was vor einem Jahr noch als “Verschwörungstheorie” galt, haben die Herrschenden in diesem Land eine rote Linie überschritten, die nun die Frage aufwirft, ob nur noch Gewalt und Widerstand wie in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes vorgesehen, den Geist und Text des Grundgesetzes in seiner ursprünglich beabsichtigten Wirkung retten kann. Ich will dieser Frage nachgehen."

Mitschka weiter: "Das Grundgesetz kennt eine Vorschrift, die man in nur wenigen anderen Verfassungen findet: Das Recht auf Widerstand, wenn der Staat das Grundgesetz sinnentleert hat, wenn der Staat den Geist und die ursprünglich beabsichtigten Wirkungen des Gesetzes nicht mehr beachtet.

Wer aufmerksam war, konnte schon 2010 ahnen, dass die Demokratie nur noch Fassade war, als Angela Merkel vom Primat der Politik sprach (1) und damit sinngemäß meinte, dass die politischen Parteien die Politik bestimmen und Medien die Aufgabe haben, die Menschen davon zu überzeugen. Und als dann die Rede davon war, dass die parlamentarische Mitbestimmung [Anmerkung: Also nicht die des Wählers] “so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist”, (2) hätte jeder aus seinem Traum eines demokratischen Deutschlands aufwachen müssen. ...[weiterlesen]

Quelle: apolut von Jochen Mitschka

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