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Kritiker gehören in den Knast!

Archivmeldung vom 25.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

"Grünen-MdB Renate Künast legt Axt an die bewusst behutsame Rechtspraxis, Aussagedelikte zurückhaltend zu ahnden – und zeigt, wes Geistes Kind sie in Wahrheit ist: Sie hält es für „denkbar“, Beleidiger mit Freiheitsstrafen zu belegen; vor allem „Mehrfach-Täter“. Konkreter Anlass sind ihre eigenen Prozesse als Beleidigungsopfer – weswegen sich Künast auch gleich noch in extremer Gerichtsschelte übt und dem für ihren Fall zuständigen Berliner Landgericht Ahnungslosigkeit vorwirft." Dies schreibt Max Erdinger, Autor bei Journalistenwatch als Gastbeitrag bei "Anonymousnews".

Weiter berichtet Erdinger: "Mit „Freiheitsstrafen“ meint Künast also entweder echten Freiheitsentzug und nicht bloß Bewährungsstrafen (denn für Beleidigungen sieht Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs schon heute, neben Geldstrafen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor) – was eine Erhöhung des Strafrahmens bedeutet – oder zumindest eine deutlich häufigere Zumessung von Freiheits- statt Geldstrafen. Wörtlich erklärte Künast: „Die Leute müssen lernen, wo die rote Linie ist“.

Die rote Linie: Schon dieser Ausspruch zeugt von einer Freiheitsverachtung und Bevormundungshaltung, die für die Grünen nachgerade typisch ist: Ausgerechnet diejenigen, die in allen gesellschaftlichen Bereichen in ihrem antiautoritären Reflex all jene anfeinden und zersetzen, die fürs Ziehen, Aufzeigen und Verteidigen zuständig sind – von Lehrern über (Grenz-)Polizisten bis hin zu Soldaten -, diese jammern jetzt lauthals über einen Verrohungs-, Anstands- und Sittenverfall, sobald sie selbst betroffen sind.

Denn Künasts Ruf nach härterem staatlichen und gerichtlichen Durchgreifen erschallt nicht von ungefähr gerade jetzt: Anlass ist ihr eigenes, seit Monaten vor der Zivilkammer 27 des Berliner Landgerichts laufenden Verfahren, in dem 22 Kommentare bei Facebook verhandelt werden, in denen sie unter anderem als „Drecksfotze“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet worden war (wohlgemerkt bezogen auf eine Äußerung Künasts von 1986, in der sie die damals pädophilenfreundliche Parteilinie zu stützen schien).

Im September letzten Jahres hatten die Richter Künasts Klage zurückgewiesen; auf ihre Beschwerde hin gaben ihr die Richter nun vorgestern in immerhin sechs Fällen Recht. Zu den anderen 16 Fällen legte Renate Künast Berufung zum Kammergericht ein. Trotz dieses Teilerfolgs tobte Künast: Die Gerichte hätten „nicht erkannt, welche Tragweite Beleidigungen mittlerweile haben“, erklärte sie gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“; darüber müsse „die Justiz Bescheid wissen“.

Was für Renate Künast gilt, gilt nicht für Alice Weidel

Diese Tragweite greift jedoch anscheinend nur, wenn das Opfer Renate Künast heißt: Dass AfD-Fraktionschefin Alice Weidel – ebenfalls auf richterlichen Beschluss hin – seit 2017 ungestraft als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden darf, darüber verliert die Grüne kein Wort; ginge es ihr wirklich um die Menschen- oder Frauenwürde und ums Prinzip, dann hätte Künast die Klappe nicht erst jetzt aufreißen dürfen. Doch für Weidel und die Rechtspopulisten, die ja angeblich „außerhalb der demokratischen Ordnung“ stehen, gelten andere Regeln. Vermutlich würde Künast hier dann argumentieren, „Nazi-Schlampe“ sei schließlich keine Beleidigung, sondern die Wahrheit.

Auf einer tieferen Ebene aber geht es Künast nämlich gar nicht um die Wahrung diskursiver Umgangsformen und Verhaltensregeln im Netz, zuvorderst in den sozialen Medien, die die Gerichte gefälligst strenger überwachsen sollen; es geht auch nicht wirklich um Beleidigungen durch dreckige Zoten und Beschimpfungen. Für all diese würden, wie gesagt, die bestehenden strafgesetzlichen Vorschriften zu Aussagedelikten allemal ausreichen; so wie es auch keines NetzDG bedurfte, um auch schon zuvor dolose Postings und Inhalte zu verfolgen.

Nein, Renate Künast geht es in Wahrheit um die Unterdrückung des politischen Gegners, von missliebigen Meinungen. Im Mittelpunkt soll die maximale Einschüchterung Andersdenkender stehen. Denn nicht von ungefähr erwähnt sie explizit nur eine Urheber- und Tätergruppe, um den Forderungen nach mehr „Knast für Gesagtes“ Nachdruck zu verleihen: Die „Rechtsextremisten“.

Diese hätten europaweit Netzwerke aufgebaut, um Demokratien auch mittels Facebook und Twitter zu zersetzen“. „in welchem rechtsextremen Kontext so etwas geäußert wird“. Es gehöre „zur Zersetzungsstrategie in diesem Milieu, demokratische Abgeordnete niederzumachen“, so Künast laut „dts Nachrichtenagentur“. Auch hier wieder: Passivlegitimiert und damit juristisch satisfaktionsfähig sind allein die „demokratischen Abgeordneten“. Andere sind vogelfrei.

Andersdenkende auf die Anklagebank

Solche feinen Unterscheidungen und hinterfotzigen Doppelstandards in der Argumentation lassen keinen Zweifel: Hier sind in Wahrheit verkappte Faschisten in der Maske der „Demokraten“ am Werk. Alle, die das Künast verlangte „härteres Durchgreifen“ von Staat und Justiz durch Verschärfung oder Neuninterpretation von Strafrechtsbestimmungen beklatschen und solche brandgefährlichen Vorstöße mittragen, verkennt vollkommen, dass auch die Unterdrückungsinstrumente in Unrechtsstaaten immer zuerst in wohlklingenden, rechtstaatskonformen Legitimationen daherkamen.

Selbst im Dritten Reich oder im Stalinismus klangen die Vorwände zur Aushebelung von Grundrechten formal immer plausibel und schienen die Schonungslosigkeit des Staates angemessen erscheinen; alles hatte seine gesetzliche Korrektheit, als es gegen Umstürzler, Volksfeinde oder Volksschädlinge, Zerrütter der öffentlichen Ordnung oder Wehrkraftzersetzer ging. Tatsächlich aber waren all diese Scheindelikte nur die formal angeführten Feigenblätter eines Terrors, der ganz allmählich und leise, in scheinbar bester Absicht, seinen Anfang nahm.

Und so soll es, geht es nach der Bundestagsabgeordneten Künast und ihren Grünen, heute also unter dem Rubrum „Beleidigung“ all denen an den Kragen gehen, die im Netz über die Stränge schlagen – ähnlich, wie dies bereits bei der Totschlag-Terminologie um „Hassrede“ und „Hetze“ praktiziert wird. Mag es in einzelnen, exzessiven Fällen gewiss die Richtigen treffen und reale Beleidiger sanktionieren, so wird – und das ist der mutmaßliche Hintergedanke – dann bald schon vom Exzess soll auf die Normalität geschlossen werden.

Wie leichtfertig hierzulande schon die Grenzen zwischen wirklichen Beschimpfungen und verbalen Ausfällen verwischt werden, ist aus der politischen und medialen Gesamtrezeption der AfD schon hinlänglich bekannt: Form und Inhalt werden eins, und wer schon der Tendenz nach dasselbe vertritt wie der, der sich tatsächlich im Ton vergreift, landet gleichermaßen mit ihm auf der virtuellen Anklagebank.

Und so wie es keine Unterscheidung zwischen rechts und rechtsextrem mehr gibt, werden dann im Handumdrehen rechte Meinungen zu rechtsextremer Hassrede umgedeutet. Zehntausende werden zu „Beleidigern“ gestempelt werden, die mit jenen paar Dutzend Primitivlingen in einen Topf geschmissen werden, die dann wirklich hetzen und beleidigende Begriffe wie „Drecksfotze“ gebrauchen.""

Quelle: AnonymousNews von Max Erdinger

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