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Neue OZ: Überflüssiges nach dem Fest

Archivmeldung vom 27.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Regeln machen das Leben leichter. Mit dem Versuch, Verfallsdaten von Gutscheinen zu regulieren, droht allerdings genau das Gegenteil. Denn rund um Deutschlands Verlegenheitsgeschenk Nummer eins ist im Grunde bereits alles geordnet: Hat der Händler nicht selbst ein Verfallsdatum festgelegt, ist der Gutschein drei Jahre gültig. Klarer können Regeln nicht sein. Wofür braucht es also neue Gesetze zu nicht vorhandenen Problemen?

Einheitliche Verfallsdaten bedeuten lediglich, den Händlern die Möglichkeit eines individuellen Abschlusses zu verweigern. Für diese Einzelfall-Regelung kann es schließlich gute Gründe geben. Zum Beispiel weil bestimmte Artikel nur befristet auf Lager sind. Oder: weil es insbesondere für kleine Händler eine große Belastung bedeutet, erst Jahre später eingelöste Gutscheine in der Buchhaltung zu berücksichtigen. Warum sollte der Gesetzgeber eingreifen, wenn sich Händler und Kunde beim Kauf einig sind, den Gutschein auf eine kürzere Zeit zu befristen?

Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten scheint eher der Versuch zu sein, in der Zeit allgemeiner Gutschein-Hochkonjunktur nach Weihnachten bei den Verbrauchern zu punkten. Prädikat: Verfallsdatum überschritten. 

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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