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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Telekom

Archivmeldung vom 01.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dreieinhalb Jahre muss Klaus T. in Haft. Manchem mag die Strafe hoch erscheinen. Schließlich hat der frühere Postbeamte und spätere Angestellte der Deutschen Telekom niemanden ausgeraubt und niemanden körperlich geschädigt. Er hat auch keine Schutzbefohlene sexuell missbraucht - alles kriminelle Aktivitäten, die sonst ungefähr mit gleicher Strafe belegt werden könnten.

Die Strafe ist nicht zu hoch. Denn Aufsichtsräte, Betriebsräte und Journalisten auszuspionieren ist kein Kavaliersdelikt. Die Meinungs- und Pressefreiheit, die mit solchen Aktionen ausgehöhlt wird, zählt zu den Säulen der Demokratie. Darum ist diese Art von Spionage keine Affäre, sondern eine Straftat. Es scheint, als sei Klaus T. allerdings der Einzige, der dafür ins Gefängnis gehen wird. Er hat alle Schuld auf sich genommen. Trotzdem bleiben Zweifel, ob er ganz allein und auf eigene Faust gehandelt hat. Zwar wurden die Ermittlungen gegen die Ex-Vorstandschefs Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel eingestellt. Sie haben daher als unschuldig zu gelten. Das schließt jedoch andere Mittäter oder Mitwisser innerhalb der Telekom nicht aus.

Quelle: Westfalen-Blatt

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