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Westfalen-Blatt: zum Gesetz zur Staatsbürgerschaft

Archivmeldung vom 07.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Manchen wird sie in die Wiege gelegt, andere müssen Jahre warten und erst einen Einbürgerungstest bestehen, wieder andere würden sie gerne haben, erhalten sie aber nie: die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit kaum einem anderen Pass kann man so viele Länder visafrei bereisen wie mit dem deutschen.

Vor Ort hat der Unternehmer, Journalist, Pilger oder Tourist bei Problemen Anspruch auf Hilfe durch die eigene Botschaft. Das gilt selbstverständlich auch für die, die im Ausland etwas tun, was weltweit oder nur im Gastland als Verbrechen eingestuft wird. Nicht mehr gelten aber soll es nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für die, die sich künftig als Kämpfer einer ausländischen Terrormiliz anschließen. Sie sollen das Staatsbürgerrecht verlieren - und damit auch das Recht, nach Deutschland zurückkehren zu dürfen. Gut, werden viele sagen, die nicht Tür an Tür mit einem Terroristen vom sogenannten Islamischen Staat leben wollen. Allein: Das wird das neue Gesetz, sofern die Mehrheit im Bundestag zustimmt, nicht verhindern können. Andernfalls wäre es spätestens vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden. »Nulla poene sine lege« heißt ein Kernsatz des Rechtsstaats.

Ein Gesetz darf nur den bestrafen, der nach Inkrafttreten dagegen verstößt, und mit einer Strafe belegen, die schon zum Zeitpunkt der Tat im Gesetz vorgesehen war. Statt Schaufensterpolitik zu machen, sollte sich Deutschland darauf konzentrieren, dass die IS-Kämpfer für ihre grausamen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden - natürlich in rechtsstaatlich fairen Prozessen. Und wo ist das besser garantiert als im eigenen Land? Immerhin ist ein Großteil hier aufgewachsen, hat sich in einem ersten Schritt hier radikalisiert. Sicher, der Nachweis muss schon auch geführt werden. »Nulla poene sine maleficio« - keine Strafe ohne vorherige Straftat. Im Übrigen gälte dies auch für den Entzug der Staatsbürgerschaft.

Auch dafür muss die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden. Das geplante Gesetz setzt voraus, dass die mutmaßlichen Täter eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen. Was aber ist, wenn ihnen auch diese entzogen wird? Die etwa zwölf Millionen Staatenlosen in der Welt sind arm dran. Nicht umsonst hat das Staatsbürgerrecht im Grundgesetz einen hohen Stellenwert. In der Zeit des Nationalsozialismus war der Entzug für Juden mit doppelter Staatsbürgerschaft und ihre anschließende Ausweisung ein Schritt auf dem Weg nach Auschwitz. Das ist nun überhaupt nicht zu vergleichen mit der heutigen Situation, wo der Anspruch auf Sicherheit vor Terrorismus die Politiker zum Handeln führt. Trotzdem sollte bei jeder Einschränkung grundlegender Rechte abgewogen werden: Ist sie notwendig? Was bringt sie? Und was geben wir dafür an rechtlichen Grundsätzen auf?

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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