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Trierischer Volksfreund: Gema will von Kitas Lizenzgebühren

Archivmeldung vom 30.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Künstler leben davon, dass ihre Werke verkauft werden. Genauso auch Textschreiber und Komponisten. Sie verdienen, wenn ihre Lieder im Radio gespielt oder von irgendwem gesungen werden. Das Lied ist ihr Werk, sie haben es erfunden, sind die Urheber. Sie haben die Rechte daran. Und die sind geschützt. Wer das Lied singen will, muss sich die Noten dafür kaufen. Wird es öffentlich etwa auf einem Stadtfest vorgetragen, müssen dafür Gebühren gezahlt werden. So verdienen Komponisten und Textschreiber ihr Geld.

Darüber wacht die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema. Sie treibt das Geld für die Künstler ein. Daran ist auch nichts Verwerfliches. Wenn es auch immer wieder in der Praxis zu Irritationen kommt, wenn etwa ein Feierabendchor nach einem Auftritt Post von der Gema bekommt, weil er eben geschütztes Liedgut vorgetragen hat.

Das droht nun auch Kindergärten. Zwar folgt das Vorhaben, künftig auch für dort gesungene und zuvor kopierte Lieder Gema-Gebühren zu verlangen, der Logik des Urheberrechts, absurd ist es aber trotzdem. Es kann ja nicht sein, dass für jedes Singen der "Si-Sa-Singemaus" Geld bezahlt werden muss. Damit wird die deutsche Bürokratie mal wieder auf die Spitze getrieben. Zumal die Forderung der Gema völlig an der Realität vorbeigeht.

In welchem Kindergarten werden Noten und Texte für die Kinder kopiert, die sie gar nicht lesen können? Die Erzieher singen zumeist ein festes Repertoire von Liedern mit den Kindern, dafür brauchen sie aber normalerweise keine Notenblätter. Und wie soll das Eintreiben der Gebühren in der Praxis funktionieren? Muss jeder Kindergarten auflisten, wann in welcher Gruppe welche Lieder von welchem Komponisten gesungen worden sind?

Außerdem dürften die bekannten Kinderliedermacher ihr Geld wohl kaum mit dem Nachsingen ihrer Lieder in Kindergärten verdienen. Der Verkauf ihrer CDs oder Konzerte sind sicherlich noch immer ihre Haupteinnahmequellen, so dass das Eintreiben der Gebühren für das alljährliche vorweihnachtliche Singen der "Weihnachtsbäckerei" übertrieben ist.

Das sieht übrigens der Urheber eben dieses mittlerweile seit Jahren zu Weihnachten gehörenden Liedes, nämlich Rolf Zuckowski, auch so. Er spendet die möglichen Einnahmen aus den Gema-Gebühren aus Kindergärten Musikprojekten für Kinder. Vorbildlich!

Quelle: Trierischer Volksfreund

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