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Querdenken 711: Beantwortung der Fragen der deutschen Presse-Agentur

Archivmeldung vom 16.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Die deutsche Presse-Agentur (dpa) hat der Bürgerinitiative Querdenken711 folgende Fragen gestellt, die wir in dieser Pressemitteilung beantworten und veröffentlichen wollen. Dies schreibt die Querdenken 711 - Stuttgart Initiative in ihrer Pressemitteilung.

Weiter schreibt Querdenken 711:" Die Fragen lauteten wie folgt:

  1. Werten Sie die Veranstaltung am Samstag als Erfolg?
  2. Handelte es sich bei den offiziell geschätzt bis zu 15.000 Teilnehmern vor allem um solche, die die Wasen-Veranstaltung besucht haben, oder hat sich da etwas ungeahnt vermischt?
  3. Wie erklären Sie sich die Kritik von Politik, Polizei und Behörden an den zahlreichen Menschen ohne Masken?
  4. Hätte es für Querdenken 711 als Veranstalter eine Möglichkeit gegeben, einzuschreiten?
  5. Ließ sich das Aufkommen der Teilnehmer auf dem Wasen am vergangenen Wochenende erwarten? Es wurden nur 2.500 Teilnehmer angemeldet.
  6. Das Innenministerium und die Stadt drohen mit einem Verbot weiterer, von Querdenken 711 angemeldeter Veranstaltungen. Fürchten Sie diese Reaktion oder sehen Sie dafür rechtlich keine Handhabe? Haben Sie bereits weitere Proteste geplant?
  7. Sind Sie bereit, bei einem Gesprächsangebot von Land oder Stadt auf diese zuzukommen?

1. Werten Sie die Veranstaltung am Samstag als Erfolg?

Allerdings. Durch die Polizei wurde eine Beteiligung von 15.000 Personen gemeldet. Wir vermuten auf Grund unserer Erfahrung eine wesentlich höhere Beteiligung. Trotz all der unberechtigten Verdachtsberichterstattungen in den Medien und der Diffamierungen durch die führenden Politiker, lässt sich die mündige Bürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland ihr selbstständiges Denken nicht verbieten und schließt sich unserem friedlichen Protest an. Darüber freuen wir uns. An einem Osterwochenende im Süden der Republik eine solche Menge von Menschen auf einer Demonstration vorzufinden, ist ein klares Zeichen für die Unzufriedenheit der Bürger über die restriktive und übergriffige Politik der verantwortlichen Regierenden.

Selbst der Versuch von Politikern in der Vergangenheit, uns zu einem Verfassungsschutzfall zu machen, um Bürger abzuschrecken, ist sichtbar gescheitert. Denn das Gefährlichste an Querdenken-Demonstrationen sind nachweisbar die Gegendemonstrationen
https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/linke-gegner-das-gefaehrlichste-an-querdenken-demos-2542193201.html.
Bis heute konnte uns der Verfassungsschutz BW keine klare Antwort auf die Frage geben, wen konkret und warum überhaupt die Querdenken-Bürgerinitiative beobachtet werden sollte und welche Erkenntnisse daraus gewonnen werden konnten. Wir stehen für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für den friedlichen Protest zur Wiederherstellung unserer unveräußerlichen Grund-, Menschen- und Freiheitsrechte. Wir sind Demokraten.

2. Handelte es sich bei den offiziell geschätzt bis zu 15.000 Teilnehmern vor allem um solche, die die Wasen-Veranstaltung besucht haben, oder hat sich da etwas ungeahnt vermischt?

Wir haben des Öfteren schon erlebt, dass geplante Störer unter die Demonstranten eingeschleust wurden. Allerdings ist es immer eine verschwindend kleine Gruppe von Menschen, die als Teilhabe zu vernachlässigen ist. Wir gehen dabei nicht davon aus, dass diese Gruppe aus denselben Gründen kommen, weswegen wir demonstrieren, sondern die Absicht haben die Demonstration zu stören und Skandalbilder zu erzeugen. Dabei handelt es sich meistens um vermummte, männliche und übergriffige Personen. Diese können aus dem linksextremen Spektrum stammen oder auch aus dem rechtsextremen Spektrum, aber auch V-Leute sind denkbar, die die Aufgabe haben könnten, die Demonstration zur Auflösung zu bringen und gewaltvolle Bilder für die Medien zu schaffen. Wir können dies nur vermuten.

Wir lehnen jedwede Form der Gewalt ab. Wir sind friedliche Demonstranten. Auch Journalisten und Polizisten haben das Recht auf unseren Demonstrationen friedlich, freundlich und respektvoll behandelt zu werden und nicht bei ihrer Arbeit behindert zu werden. Für die Demonstration am 03.04.2021 auf dem Cannstatter Wasen lag uns am Vortag schon ein anonymer Hinweis vor, dass zwischen 50-100 Hooligans mit in die Veranstaltung und unter die Teilnehmer eingeschleust werden sollten, die sich schwarz vermummt als Block unter die Menge mischen. Wir haben dies am Vortag der Demonstration der Polizei vorsorglich mitgeteilt und dahingehend um besondere Unterstützung gebeten, etwaige Provokateure von der Veranstaltung zu entfernen. Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung vom 03.04.2021: https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/hooligans-in-demo-eingeschleust-anonyme-quelle-warnt-vor-agents-provocateurs/

Zu dem Zwischenfall gegenüber der Presse hat ein Kollege die Lage vor Ort festgehalten: https://reitschuster.de/post/corona-demo-in-stuttgart-ein-steinwurf-und-seine-vor-geschichte/

3. Wie erklären Sie sich die Kritik von Politik, Polizei und Behörden an den zahlreichen Menschen ohne Masken?

Die Politik kritisiert uns, da wir gegen deren Politik demonstrieren und wir diese nicht als unsere Erziehungsberechtigten anerkennen. Wir sind mündige Bürger. Die Behörden kritisieren uns, da diese von der Politik auferlegt bekommen, wie sie deren Verordnungen umzusetzen haben, ob sinnvoll und angemessen, oder nicht. Die Polizei kritisiert uns, dass diese Verordnungen bei friedlichen Demonstranten zum Teil in lebensfremden Situationen mit Gewalt umsetzen sollen und aber zugleich die Menschen der Politik nicht mehr bereit sind zu folgen und es schlichtweg zu viele sind. Es ist nicht unsere Verantwortung mündige Bürger zu entmündigen. Wir arbeiten gut mit der Polizei zusammen. Wir finden es unfair, wie die Polizei immer wieder von der Politik unter Druck gesetzt wird, sich zwischen ihrem Eid auf das Grundgesetz und der Pflicht des Schutzes der Würde des Volkes oder sich für die Umsetzung des politischen Willens und mit Nutzung von Gewalt gegen friedliche Bürger zu entscheiden.

Der Versammlungsleiter weist immer wieder darauf hin, sich an die Auflagen (insbesondere Maske tragen und Abstände beachten) zu halten. Sie können dies in dutzenden Reden auf der Bühne hören. Da es sich bei den Demonstranten um mündige Bürger handelt, ist es uns nur möglich auf die Gefahr hinzuweisen, dass die Polizei in solchen Fällen bei Verweigerung Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten vornehmen. Trotz allem gibt es unter den Demonstranten massive Zweifel am Sinn und Zweck dieser Verordnungen, insbesondere im Freien.

Es besteht in der Tatsache, dass wir gegen diese massiven Einschränkungen unseres Lebens und für das im Grundgesetz verbriefte Recht auf selbstbestimmende Individualität (Artikel 2 GG) demonstrieren, in sich selbst eine grundrechtliche Widersinnigkeit, weil wir auch darin genau diese Einschränkung sehen, weswegen wir u.a. demonstrieren. Insbesondere die wissenschaftlichen Widersprüche sind aufklärungsbedürftig. Anerkannte Wissenschaftler halten Abstand im Freien ebenfalls nicht nur für wissenschaftlichen und medizinischen Unsinn, sondern sehen darin eine dauerhafte und massive Schädigung der mentalen und körperlichen Gesundheit und die des sozialen Verhaltens der Gesellschaft und des Einzelnen. Sie warnen sogar davor, die Gesellschaft an diese Einschränkungen zu gewöhnen, besonders im Freien.

Die Verordnungen wirken daher undurchdacht und wie Dekrete zum Beweis der untertänigen bürgerlichen Unterwerfung als Zeichen für politische Gefügigkeit. Wir befinden uns derzeit in einer Plutokratie, in der die Pharmaindustrie durch globale Wirtschaftseliten über die Politik unser aller Leben bestimmen will. Dagegen verwehren wir uns. Die Kanzlerin hat selbst in einer Pressekonferenz zugegeben, dass ihre Entscheidungen nicht auf wissenschaftlichen Gründen basieren, sondern politischer Natur sind. Wir sehen in vielen Maßnahmen eine staatliche Übergriffigkeit und Verstöße gegen die Würde des Menschen nach Artikel 1 GG sowie einen schwerwiegenden Eingriff in die Unversehrtheit des Menschen und deren Selbstbestimmung über den eigenen Körper nach Artikel 2 GG, der auch seelische und psychische Konsequenzen hat und massive Schäden verursachen kann.

Die körperliche und soziale Isolation in Form von Abstand und Verdecken der Mimik, und die damit einhergehende Unterdrückung der Atem- und Sprachfähigkeit, ist ein entwürdigender Zustand und verletzt die persönliche Integrität des Menschen, die auf Dauer der psychischen Folter und mit “weißer Gewalt” gleichgesetzt werden kann.

Die Menschenrechtsverteidigerin, im Sinne der UNO-Resolution 53/144, Sarah Luzia Hassel-Reusing äußert auf ihrer Online-Seite und im Zuge ihrer Recherche, dass die Methoden der Regierung zur Instrumentalisierung der Angst dienen sollen. Sie bereitet eine Strafanzeige zur Einreichung an den Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag vor, wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (Menschheit). Sie schreibt hierzu: „Schon seit über einem Jahr wird die Bevölkerung mit Schockpropaganda, Isolation und immer drastischer räumlich und zeitlich ausgeweiteten Maskenpflichten gepeinigt und wird auch dadurch klarer, dass, wie es die Kanzlerin in der Bundespressekonferenz zugegeben hat, die Corona-Maßnahmen politisch motiviert sind. Das ist mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art 38 GG) unvereinbar und überschreitet in vielen Fällen die Grenze zur psychischen Folter und vor allem beim Maskentragen über lange Zeiträume und bei starker körperlicher Belastung sogar die zur körperlichen Folter. Die Folter ist in Deutschland gleich mehrfach völkerrechtlich verboten und strafbewehrt*. Art. 2 der Anti-Folter-Konvention (CAT) der Uno wird sehr deutlich […]
Gleichzeitig werden für unser Immunsystem wichtige Ausdrucksformen der Liebe wie Lächeln, Umarmungen und Küssen mit Bußgeldern bekämpft, denn Liebe ist stärker als Angst und steht Bestrebungen, mit Angst zu herrschen, im Weg. Sport und Kultur sowie ganze Branchen werden durch Shutdowns zerstört und die Einnahmebasis von Staatshaushalt und Sozialversicherungen immer akuter gefährdet. Dass PCR-Tests allein keine Infektionen feststellen können, hat am 20.01.2021 nun auch die WHO bestätigt. Die ganze „Testpandemie“ gemäß dem Strategiepapier für das Innenministerium „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“ vom 22.03.2020 passt zum Geständnis der Kanzlerin in der Bundespressekonferenz, dass die Maßnahmen politisch motiviert sind.
" Quelle: https://unser-politikblog.blogspot.com/

Nichtsdestotrotz kooperieren wir mit der Polizei und weisen alle Demonstranten auf die Einhaltung dieser strittigen Verordnungen hin, auch wenn wir für die vollständige Wiedererlangung unserer Freiheiten demonstrieren und die Maßnahmen auf der Bühne kritisieren. Doch es sind auch Demonstranten aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit. Dies gilt es ebenfalls zu respektieren und zu bedenken. Wie hoch dieser Anteil ist, das wissen wir nicht.

Worüber bisher kaum gesprochen wurde, ist die Haftung für die undurchdachten Verordnungen, z.B. Maske am Steuer des Autos tragen. Die Versicherungen weigern sich zum Teil, im Falle eines Unfalls, den entstandenen Schaden zu übernehmen, insofern der Fahrer durch das Tragen einer Maske negativ beeinträchtigt wurde. Das Vermummen des Gesichtes ist nach §17a Abs. 2 S. 1 Versammlungsgesetz (VersG) sogar verboten. Dies macht in einer freien demokratischen Gesellschaft nicht nur Sinn, sondern ist auch notwendig, um ein mögliches strafbares Verhalten von Bürgern ahnden zu können und sie überhaupt identifizieren zu können.

Auch in Gerichtssälen gilt ein Vermummungsverbot gemäß § 176 Abs. 2 GVG, ohne dessen die ordentliche Aufklärung eines Sachverhaltes mit normaler Kommunikation, parteilicher Anhörung und Zeugenvernahmen oftmals völlig unmöglich ist. Die Maskenverordnungen verstoßen daher sogar gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung, die sich in der Rechtspflege mehr als bewährt haben.

Es gibt erhebliche Bedenken an der Sinnhaftigkeit des Tragens von FFP2-Masken. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. warnt ausdrücklich davor und teilt mit: “FFP2-Masken-Tragegebot schadet der Bevölkerung”. Quelle: https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/824

Darüber hinaus gibt es Studien darüber, dass der Ausatemrückstau bei FFP2-Masken massive Gesundheitsschäden beim Wiedereinatmen der verbrauchten Luft auslöst, wie die deutsche Unfallversicherung verdeutlicht hat. Sie empfiehlt eine maximale Tragedauer von 75min mit anschließender Erholungsphase. Außerdem muss im Vorfeld eine medizinische Vorsorgeuntersuchung und eine Unterweisung zur richtigen Handhabung erfolgen https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_418252.jsp

All dies hat die Politik ignoriert.

Darüber hinaus gilt für die Stoffmasken, dass diese weder vor der eigenen Infektion noch vor einer Ansteckung anderer schützen können, was selbst Herr Drosten anfänglich bestätigt hat https://www.youtube.com/watch?v=T8iD2bncpIk. Es steht zudem auf der Verpackung der Stoffmasken, dass diese bei Viren nicht schützen.

Im Freien kommt hinzu, dass renommierte Wissenschaftler und selbst die WHO besagen, dass die Wahrscheinlichkeit, sich im Freien anzustecken, gleich Null ist:
https://www.24vita.de/ratgeber/leben-alltag/mund-nasen-schutz-masken-draussen-robert-koch-institut-berlin-corona-covid-menschen-90215576.html

https://twitter.com/alexanderkekule/status/1299608915194318848

https://www.wort.lu/de/international/who-gegen-allgemeines-mundschutztragen-5e821602da2cc1784e35a512

https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/2021/ratgeber/aerosol-forscher-erklaert-draussen-sind-wir-zu-99-9-prozent-sicher-75560688,view=conversionToLogin.bild.html

https://merkurist.de/mainz/dr-gerhard-scheuch-aerosol-experte-maske-im-freien-ist-unsinn_mMk

All dies hat die Politik ignoriert.

Kein Infektionsgeschehen im Freien bei Demonstrationen und irreführende Informationen:

Die Unterstellung, dass unsere Demonstrationen daher zum Infektionsschutzgeschehen beigetragen hätten, wurde in keiner Studie belegt, sondern lediglich mit einem Diskussionspapier in den Medien verbreitet, welches irreführend und fälschlicherweise als “Studie” bezeichnet wurde:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/querdenker-studie-mannheim-100.html

Auftraggeber war dabei der Staat.

Hierzu gibt es humoristisch verarbeitete Videos, die diese graue Literatur (ein Diskussionspapier ist wissenschaftlich keine Studie von Fakten, sondern eine reine These) sowie alle weiteren Verdächtigungen auf dem Arm nehmen, siehe ab Minute 6.00:
https://www.youtube.com/watch?v=MjPmwEvZOEU

Im Gegenteil. Eine chinesische Studie stellte fest:
"Bei über 7.000 Infektionen in China, fand nur eine Einzige im Freien statt"
Quelle: https://www.rtl.de/cms/aerosol-physiker-ueber-ansteckung-mit-corona-gefahr-draussen-liegt-bei-0-4707548.html

Influenzer haben sich an den vermeintlichen bezahlten “Faktenchecker” entsprechend humoristisch abgearbeitet:
https://www.youtube.com/watch?v=VD-yDLvFVbM

Nichtsdestotrotz benehmen sich die verantwortlichen Amtsträger wie in einem Horrorfilm auf dem Weg zum Überwachungsstaat, in dem sie nicht einmal mehr davor zurückschrecken wollten, Überwachungsdrohnen, Hubschrauber und „Wachhund-ähnliche Roboter“ in Städten einzuführen https://www.mopo.de/hamburg/in-der-innenstadt-neuer-wach-roboter-verwirrt-hamburger-38251136

Die Angst durch die Panikmache der Politik ist allgegenwärtig: https://www.ndr.de/kultur/Corona-Was-tun-gegen-Angst,innenleben136.htmlEs ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit, an eine zutiefst gestörte Gesellschaft angepasst zu sein.“ Das sagte einst Jiddu Krishnamurti, Philosoph und Theosoph. Damit hat er recht. Angst ist ein schlechter Berater und schlecht für die Gesundheit. Deswegen stehen wir für Selbstbestimmung, Frieden, Freiheit, Menschlichkeit, Aufklärung, Vernunft und medizinisch sinnvolle Maßnahmen ein.

Zur körperlichen und seelischen Gesundheit:

Rechtliche Grundlagen und Verstöße gegen die Menschlichkeit und das freiheitliche Zusammenleben: Völlig vergessen wurde dabei von der Politik, dass die mentale Gesundheit ebenso wichtig ist, wie die körperliche Gesundheit und das Immunsystem der wichtigste Bekämpfer gegen Viren ist. In Art. 3 der Charta der Grundrechte der EU (GRCh) wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der Staat neben einem guten Gesundheitssystem die körperliche aber auch die mentale Gesundheit zu achten und zu gewähren hat und keine Eingriffe oder medizinischen Behandlungen ohne Einwilligung und vollständiger Aufklärung des Bürgers vorgenommen werden dürfen.

Ebenso ist die Willkür durch staatliche Übergriffe in die Grundrechte nach Art. 54 GRCh untersagt, sodass der Staat die Grundrechte der Bürger innerhalb der europäischen Union nur eine gewisse Zeit zum Wohle der Allgemeinheit (z.B. bei Seuchen) ausgesetzt werden dürfen. Die individuelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Gut, welches die Menschenrechte und Grundrechte eines jeden einzelnen Bürgers bestimmt und durch Verträge und Gesetze garantiert. Auch der Europarat hat am 27.01.2021 in seiner Resolution Nr. 2361 den europäischen Staaten unmissverständlich klar gemacht, dass z.B. eine Impfung nur auf freiwilliger Basis erfolgen darf und Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, keinerlei Benachteiligung erleben dürfen. Der Europarat hat die Staaten aufgefordert die Desinformation im Zusammenhang mit der Impfung, z.B. bei Nebenwirkungen und Haftungsfragen, zu beenden. Daran hält sich unsere Regierung nicht. Ein Missbrauch der Staatsmacht gegenüber den Schutz-, Abwehr- und Freiheitsgrundrechten der Bürger ist hingegen durch die politischen Verantwortlichen verboten. Aus diesem Grunde haben nun auch Gerichte in Österreich und Belgien die Regierungen in ihre Schranken gewiesen:

Österreich: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/510910/Hammer-Urteil-in-OEsterreich-PCR-Test-allein-ist-als-Infektionsnachweis-ungeeignet

Belgien: https://www.n-tv.de/panorama/Belgien-muss-Corona-Einschraenkungen-aufheben-article22464555.html

Wir kritisieren daher die seit über einem Jahr staatliche allgemeine Verdächtigung aller gesunden Menschen, die Reduktion des Menschen zum Objekt, zu einem bedrohlichen Viruswirt und zum Versuchskaninchen, sowie die Kollateralschäden an Menschen und Wirtschaft. Wir rügen den Druck, den die Regierung auf Bürger und Bürgerinnen bezüglich Impfangebote machen, in dem diese ihnen vorher ihre Grundrechte nicht zurückgeben wollen und dies als alternativlosen Weg aufzeigen, der es nicht ist. Die Menschen werden hierbei entpersonalisiert, entmenschlicht und im gemeinschaftlichen Leben aufeinandergehetzt, da laut Gesetz jeder atmende und gesunde Mensch seit März 2020 als “potenzieller Mörder“, atmender Störer und Gefährder deklariert und degradiert wird und diejenigen, die anderer Auffassung sind und sich diesen politischen Narrativen widersetzen und verweigern, stigmatisiert, diffamiert und diskriminiert werden.

In § 2 S. 7 IfSG heißt es dazu, dass alle gesunden Menschen Ansteckungsverdächtige seien. Damit sind alle gesunde Menschen von vornherein per Gesetz verdächtigt und kriminalisiert.
Konkret: „Ansteckungsverdächtiger: eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein“.
Diese Aussage ist aus unserer Sicht, medizinisch gesehen, die reine politische Perversion, Ausdruck eines Anti-Humanismus und an psychischer Brutalität gegenüber dem Volk nicht mehr zu überbieten. Es bedarf laut dieses Gesetzes keines Grundes mehr einen Menschen in seinen Freiheiten zu beschneiden, einzusperren oder zu kontrollieren. Er ist per se durch sein Menschsein verdächtigt. Der Virus wäre dabei austauschbar. Damit meint der Gesundheitsminister alle Personen auf deutschem Boden, die er damit täglich mit neu entwickelten Verboten aussetzen kann.

Jeden Menschen, der vollkommen gesund ist, als potenziellen Körperverletzer durch sein menschliches Dasein zu definieren, im Zusammenhang mit einem bis heute nicht isolierten Virus, ist eine Angst- und Terrorstrategie sowie eine Diskriminierung, die aus unserer Sicht einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einer Form des medizinischen Missbrauchs, Terrors und einem völkerrechtswidrigen staatlichen Vorgehen gleichkommt. Aufgrund der allgemeinen Unterstellung, dass alle gesunden Menschen gefährlich seien, wurde § 28 IfSG und folgende Grundrechte für alle Bürger der Republik ausgehebelt:

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.

Diese Einschränkungen der allgemeinen Grundrechte sollten bis zum 31.03.2021 gültig sein und wurden nun durch die Koalition, entgegen der Ablehnung der gesamten Opposition, im Bundestag bis zum 30. Juni verlängert. Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf 

Hinzu kommen die Verletzungen des DSGVO durch Eingriffe in Arztakten und personenbezogene Daten in der Öffentlichkeit (Auswertung von Handydaten, Besuche in Restaurants, Geschäften, u.v.m.). Die verantwortlichen Politiker sind dabei, einen totalitären Überwachungsstaat aufzubauen. Was anfänglich eine Empfehlung der Mund-Nasen-Bedeckung war, wird heute mit Bußgeldern erzwungen und durch Gerichtsurteile wieder aufgehoben, siehe eines der vielen Urteile: https://openjur.de/u/2316798.html

Sie machen nicht einmal an unseren Kindern und Alten halt. Wir halten diese Missstände für unerträglich, unzumutbar und für unmenschlich. Selbst Richter legen deswegen Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht ein: https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/

Depressionen, Suizide, mentale Gesundheit:

Viele Menschen befinden sich in einer Art “Stockholm Syndrom”, bei dem nach der politischen Schockstrategie, Teststrategie und der Unterwerfungsstrategie nach chinesischem Modell deren Leben in Gefangenschaft an der langen politischen Leine in Angst und auswegloser Unterwerfung gegenüber dem Erlöser, der Regierung, verkommen. Der Begriff “Lockdown” kommt aus dem amerikanischen und bedeutet das Verschanzen vor einem Amokläufer. Es gibt aber keinen Amokläufer, sondern lediglich einen Virus, der selbst laut WHO selten eine Erkrankung auslöst (0,15%). Die Maßnahmen sind daher unverhältnismäßig. Dieser isolierte Zustand und Entzug unserer Freiheitsrechte und Selbstbestimmung ist das Gegenteil einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und der Grundlage mündiger Bürger. Die Folgen für die Gesellschaft und das gemeinschaftliche Miteinander sind alarmierend und müssen unterbunden werden.

Schon vor vielen Monaten haben Kinderärzte auf die gesundheitlichen Gefahren und die schwerwiegenden psychischen Schäden durch Mobbing von Kindern in Schulen hingewiesen https://www.youtube.com/watch?v=bt5tfP33idQ
Die Politik hat dies gänzlich ignoriert.
Die Kinderpsychiatrien sind überfüllt mit Kindern und Jugendlichen, die mit Angststörungen und Depressionen zu kämpfen haben https://www.sueddeutsche.de/leben/gesellschaft-tuebingen-psychiater-lockdown-macht-jugendliche-krank-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210207-99-334548
Die Politik hat dies ignoriert.

Alte Menschen mussten alleingelassen sterben, durften ihre Angehörigen nicht sehen, wurden behandelt wie Gefangene: https://www.provita-deutschland.de/coronakrise-warum-senioren-lieber-sterben-wollen-als-isoliert-zu-sein/.
Die Politik hat dies ignoriert.

Auch die Suizidgedanken von Kindern aufgrund der Isolation und Perspektivlosigkeit nehmen stark zu https://www.rnd.de/gesundheit/corona-hilferufe-von-kindern-und-jugendlichen-nehmen-zu-viele-haben-suizid-gedanken-ENE6RYV23VFSTIGSWLWGH322JA.html

Unverantwortlich dabei ist die Tatsache, dass die Bundesregierung keine zeitnahe Erfassung der Suizidfälle veröffentlicht, die aufgrund persönlicher Berichte vieler Nutzer im Internet durch Isolation und Existenzvernichtung angestiegen sein müssen. Dies entspricht auch den Prognosen der Psychologen https://www.nzz.ch/schweiz/corona-zahlen-zu-langzeitfolgen-und-suiziden-erst-2022-ld.1600283

4. Hätte es für Querdenken 711 als Veranstalter eine Möglichkeit gegeben, einzuschreiten?

Nein. Wir sind eine friedliche Freiheitsbewegung und keine Einschränkungsbewegung. Es ist vollkommen unmöglich freie, erwachsene und mündige Menschen wie Tiere zu behandeln, sie einzupferchen, sie zu dressieren und zu züchtigen, sie für ihre Lebensberechtigung zu bestrafen und sie umerziehen zu wollen. Menschen bedienen sich ihres eigenen Verstandes. Sie wollen die Wahrheit wissen und in Freiheit leben. Sie lassen sich nicht dauerhaft anlügen.

Ein direktes Eingreifen in das Geschehen durch Ausschluss verbietet uns außerdem unsere Pflicht als Veranstalter der Versammlungen. Laut Art. 8 GG ist es uns durch polizeiliche Anweisung sogar untersagt, Einzelne aus der Demonstration auszuschließen, selbst wenn diese sich nicht an die Verordnungen halten. Wir können immer wieder nur dazu aufrufen, die Masken zu tragen und die Abstände einzuhalten und unseren guten Willen in der Situation zu zeigen, selbst und obwohl wir wissen, dass die Maßnahmen schädlich sind. Wir hatten viele professionelle Deeskalationsteams und Ordner vor Ort, die mit den Menschen reden. Laut Luftbildaufnahmen haben sich viele Teilnehmer auch an die Abstände gehalten. An Ordnern hatten wir am 03.04.2021 für jeweils 25 Teilnehmer einen Ordner eingesetzt, wie die Stadt es von uns gefordert hatte, zuzüglich mehrere dutzende Deeskalationsteams. Mehr können wir nicht tun.

Die Einzige zu rechtfertigende Ausschussgrundlage ist die Gewaltbereitschaft eines Demonstranten oder von Personen, die Straftaten begehen. Dies festzustellen obliegt der Polizei vor Ort. Die Nichteinhaltung des Abstands und des Tragens von Masken ist keine Straftat, sondern derzeit eine Ordnungswidrigkeit und kollidiert mit der Natur des Versammlungszweckes an sich. Die Menschen wollen miteinander reden, ihre Freude hinausrufen, sich frei fühlen, miteinander sprechen, in offene Gesichter blicken, sich in ihren Gedanken und Gefühlen austauschen und den sozialen und menschlichen Kontakt herstellen, den die Politik seit über einem Jahr unterdrücken will. Sie wollen die Situation heilen und die Isolation beenden. Das ist ein gesunder und menschlicher Reflex und nach Art. 4 GG der Vielfalt an Weltanschauungen und nach Art. 1 GG der Menschenwürde als Grundrecht geschützt.

Wir wissen von vielen: Die Masken erniedrigen sie, machen sie zu schweigenden distanzierten und folgsamen Unterwürfigen, weswegen diese auf die Straße gehen, um gegen dieses Sinnbild der Unterdrückung und der Angst mitunter zu protestieren und sich daraus zu befreien. Da wir eine friedliche Bewegung sind, ist damit kein Ausschlusskriterium gegeben. Nach Art. 3 Abs. 3 GG ist es uns verboten einzelne Bürger durch Ausschluss an der Demonstration zu sanktionieren, insofern diese friedlich teilnehmen.

Das Demonstrationsrecht und Versammlungsrecht ist außerdem ein Menschenrecht und im GG, EMRK, ICESCR, ICCPR und GRCh festgeschrieben. Wir sind also von Gesetzes wegen gerade eben nicht befugt, Menschen aus unseren Versammlungen wegen deren Wunsch nach politischer Mitbestimmung und deren Weltanschauung auszuschließen und können nur immer wieder darauf hinweisen sich an die Verordnungen zu halten, gegen die wir anderseits unter anderem protestieren und die wir für unangemessen halten. Trotzdem weisen wir auf die Auflagen hin und bitten die Demonstranten sich an diese zu halten, damit die Versammlung weiterhin friedlich und ohne Eingriff der Polizei verlaufen kann.

5. Ließ sich das Aufkommen der Teilnehmer auf dem Wasen am vergangenen Wochenende erwarten? Es wurden nur 2.500 Teilnehmer angemeldet.

Es ist vorher schwer einzuschätzen wie viele Menschen auf eine Demonstration kommen. Wir können daher keine genaue Zahl an Demonstrationsteilnehmern bestimmen und auch nicht prognostizieren. Der Cannstatter Wasen hat auf jeden Fall eine wesentlich größere Kapazität. Grundrechte sind keine „ab und zu“-Rechte und immer mehr Bürgern wird dies offensichtlich bewusst.

6. Das Innenministerium und die Stadt drohen mit einem Verbot weiterer, von Querdenken 711 angemeldeter Veranstaltungen. Fürchten Sie diese Reaktion oder sehen Sie dafür rechtlich keine Handhabe? Haben Sie bereits weitere Proteste geplant?

Wir haben keine Angst. Zu keinem Zeitpunkt wurde wissenschaftlich und medizinisch nachgewiesen, dass unsere Demonstrationen im Freien ein Infektionsrisiko darstellen, selbst dann nicht, wenn Demonstranten sich weder an die Maskenpflicht hielten noch die Abstände eingehalten hatten. Wir wurden seitens der Politik verdächtigt (siehe Ansteckungsverdächtige als gesunde Menschen) und kriminalisiert, doch es wurde immer widerlegt, dass wir für eine erhöhtes Infektionsrisiko verantwortlich sind. Wir sind es eben nicht. Wir sind hierbei auch nicht für die Bereitschaft der Demonstranten verantwortlich Masken zu tragen. Entweder sie tun es, wenn wir sie auffordern, oder nicht.

Das Einzige, was man einem Teil der Demonstranten noch vorwerfen könne, wäre die fehlende Disziplin medizinisch unbelegte Anordnungen wie Maskentragen im Freien vollständig umzusetzen und diese damit einer Art politischen zivilen Ungehorsam zu bezichtigen. Offensichtlich sehen auch Gerichte mittlerweile keine Logik mehr darin alle gesunden Menschen in Sippenhaft und Gefangenschaft zu nehmen, Menschen wie Internatsschüler zu behandeln und sie als Ansteckungsverdächtige abzustempeln: Am 05.04.2021 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Ausgangssperre der Stadt Hannover mit folgender Begründung gekippt:  "Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären." Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie "bestehe die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege". Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen würden, seien nicht mehr zu rechtfertigen.”

Wir können diese Feststellung gut nachvollziehen. Die wissenschaftliche Durchdringung der Infektionswege ist nicht in der Weise erfolgt, wie es zu erwarten wäre, was wir in unserer Antwort Ihrer 3. Frage aufgezeigt haben.

Das Innenministerium und die Stadt wissen ebenso wie wir, dass in ganz Europa riesige Demonstrationen gegen die Unterdrückung der Bürgerrechte stattfinden und sich mehr und mehr Bürger diesen Protesten anschließen. Die Bürger laufen bei den Gerichten „Sturm“, es werden sogar Strafanzeigen in Den Haag gemacht. Die europäischen Völker sind schon längst auf dem Demonstrationsweg.

Das Land und die Stadt wissen auch, dass Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 4 GG, ebenso wie Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 9 GG und Art. 20 GG, aber auch Art. 2 EMRK (Freizügigkeit), Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit), Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot), Art. 12 GRCh (Versammlungsrecht) Art 21 GRCh (Diskriminierungsverbot), Art. 1 Abs. 1 ICESCR (politische Selbstbestimmung), Art. 2 Abs. 2 ICESCR (Diskriminierungsverbot wegen politischer Anschauung), Art. 2 Abs. 1 ICESCR ((Diskriminierungsverbot wegen politischer Anschauung), Art. 21 ICCPR (Recht auf friedliche Versammlung), Art. 22 ICCPR (Vereinigungsfreiheit), Art. 26 ICCPR (Diskriminierung einer Zugehörigkeit) für die Bürgerinitiative Querdenken-711 ebenso gilt, wie für alle anderen Bürgerorganisationen, die sich friedlich versammeln - ob dies den Politikern gefällt oder auch nicht. Es ist unser aller Menschenrecht uns friedlich unter freiem Himmel zu versammeln und unseren politischen Protest gegen die derzeitigen Einschränkungen unserer Grundrechte kundzutun und für unsere unveräußerliche Freiheit einzustehen und zu demonstrieren.

Eine Einschränkung der Teilnehmerzahl oder gar ein Verbot ist laut Menschen- und Grundrechte nicht mit dem Diskriminierungsverbot und dem Menschenrecht auf politische und zivile Teilhabe in einer Demokratie zu vereinbaren, insofern von dieser weder Gewalt noch eine Gefahr ausgeht. Wir sind friedlich und keine Infektionsgefahr.

Vielmehr kritisieren wir seit vielen Monaten die Ungleichbehandlung von Kritikern im politischen Diskurs durch die diskriminierenden Aussagen der verantwortlichen Politiker gegenüber den Medien, die unsere zivile Initiative immer wieder mit solchen Drohungen der Verbote schikanieren und einzuschüchtern versuchen, während z.B. die Demonstration BLM (Black Live Matters) in Berlin ohne Abstand und ohne Masken als Großveranstaltung zu keinerlei politischem und medialem Protest selbiger führte.

Sie reden über uns, aber nicht mit uns und suchen immer das Bauernopfer, dem sie etwas in die Schuhe schieben können. Das ist scheinheilig. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen: Einerseits politisches Wohlwollen gegenüber Demonstrationen, die sie für richtig halten und andererseits die Bekämpfung der für diese unbequemen Bürgerrechtedemonstrationen, da sich die Demonstrationen gegen die Entscheidungen der verantwortlichen Politiker und gegen die wissenschaftlich unbewiesenen Behauptungen selbst richten.

Wenn es den Verantwortlichen auch nicht passen mag: Diese müssen damit lernen zu leben, dass viele Bürger mit ihren Entscheidungen eben nicht einverstanden sind und sich das Recht herausnehmen zu demonstrieren, weil es ihr Grundrecht ist. Die wachsenden Proteste von Bürgern sind nicht mehr aufzuhalten und haben mit Querdenken711 direkt nichts zu tun, wie man an den Demonstrationen in Kassel durch die Initiative “Freie Bürger Kassel” oder der bundesweiten Demonstrationen vom 13.03.2021 durch die Initiative “Es reicht!” klar erkennen kann. Die Ursache ist in der Politik selbst begründet. Sie sind einfach zu weit gegangen. Das Unrecht wurde unerträglich.

Sollte also das Demonstrationsrecht nur durch bestimmte Gruppen erwünscht sein und bei anderen unerwünscht, wenn diese die Regierungspolitik kritisieren, dann könnten diese auch gleich in eine Diktatur übergehen und für alle Regierungskritiker bürgerliche Proteste verbieten und eine schwarze Liste der politisch Verfolgten veröffentlichten. Dann wären wir beim römischen Statut und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Regimekritiker angelangt. Dann sollten diese aber auch keine Regierungen anderer Staaten mehr kritisieren, die genau dies machen, was sie als menschenrechtsverletzende Eingriffe gegenüber der Bevölkerung anprangern, wie z.B. bei Demonstrationen in China.

Demonstrationen in Weißrussland, ohne Maske und Abstand, werden von unserem Auslandminister als Demonstrationen für Freiheit und Grundrechte gelobt, während hier auf den Menschen herumgehackt wurde und mediale Hetzjagden betrieben wurden, die nichts anderes tun. Dann sollten diese aber auch offen zugeben, dass es ihnen mehr um Machterhalt und Unterdrückung kritischer Bürger geht, als um das Wohl und die Freiheit der Menschen und um die freiheitlich demokratische Grundordnung, die einen Art. 5 GG noch verdient. Wer die Meinungsfreiheit und die Demonstrationsfreiheit für die einen privilegieren und für die anderen abschaffen möchte und die Freiheitsrechte der Bürger dauerhaft einschränkt, diese gängelt, demütigt und entmündigt, der hat den staatlichen Rechtsstatus der Demokratie nicht mehr verdient.

Das Verhältnis zwischen Bürger und Politik ist genau andersherum: Nicht wir dienen der Politik, sondern die Politik dient unserem Wohle und wir bezahlen sie dafür. In jedem anderen Berufszweig wären viele schon gekündigt worden. Schon Hannah Arendt erkannte: “Der Sinn der Politik ist Freiheit”, somit also nicht die Unterdrückung unserer Freiheit. Zu unserer Freiheit gehört unsere freiheitliche Selbstbestimmung und unsere zivile Mündigkeit. Um es mit den Worten des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier zu sagen: „Die Deutschen sind keine Untertanen”. Damit hat er recht. Wir sind keine Häretiker, wir sind freie Menschen und wir sind Demokraten.

Wir werden weitere Demonstrationen durchführen. Am 01.08.2021 und am 29.08.2021 in Berlin auf der Straße des 17. Juni‘s.

7. Sind Sie bereit, bei einem Gesprächsangebot von Land oder Stadt auf diese zuzukommen?

Jederzeit. Wenn das Land und oder die Stadt endlich mal aufhören würde uns demonstrierende Menschen mit ungerechtfertigten politischen Zuordnungen und Framings zu diskriminieren und uns mit deren Rhetorik wie Verbrecher zu behandeln, dann wären wir schon einen Schritt weiter. Wir sind unbescholtene Bürger und daran ändern auch deren Verdächtigungen und Drohungen nichts.

Allerdings nicht hinter verschlossenen Türen, sondern offen, fair, transparent und für die Medien und die Öffentlichkeit vollständig nachvollziehbar. Das ist längst überfällig. Wir laden diese auch gerne ein, auf unserer Bühne zu den Demonstranten und Bürgern zu reden. Ob diese die schon lange angestaute Kritik der vielen Bürger wegen deren Ignoranz unserer Forderung nach Wiedererlangung unserer Grund- und Freiheitsrechte dann auch aushalten und endlich respektieren würden, würde man dann sehen.

Hinweis:

Wir bitten Sie unsere Zitate unverfälscht und ungekürzt zu veröffentlichen, wenn Sie uns zitieren. Sollten Sie einen Verdachtsbericht planen, so bitten wir Sie darum uns die Möglichkeit zu geben nach unserem Recht uns gegenüber Ihnen verteidigen zu können und unsere entsprechende Stellungnahme zu Ihren Verdächtigungen entgegenzunehmen und abzudrucken. Eine sogenannte Verdachtsberichterstattung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtswidrig, insofern die durch den Bundesgerichtshof formulierte journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten worden ist:

Die Presse darf grundsätzlich nur über bewiesene wahre Tatsachen berichten. Hierbei ist Art. 5 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 186, 187, 188 StGB einschlägig. Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen erlaubt die Recht­sprechung der Presse ausnahmsweise und analog zu § 193 StGB auch über sogenannte „Verdachtsmomente", also unbewiesene Tatsachen zu berichten. Darunter fällt jede negative Kritik, sowie Straftatvorwürfe, die den Ruf und das Ansehen des Betroffenen herabwürdigen können.

Vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. v. 08.04.2008, Az.: 7 U 21/07 = ZUM-RD 2009, 326 (328)
LG Köln, BeschL v. 27.11.2013, Az. 28 0 469/13

Die Presse darf dies allerdings nur unter gewissen Gegebenheiten. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf die Presse dies nur, wenn: "vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt werden. Die Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt richten sich dabei nach den Aufklärungsmöglichkeiten. Sie sind für die Medien grundsätzlich strenger als für Privatleute. An die Wahrheitspflicht dür­fen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Be­reitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen. Andererseits sind die Anforde­rungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beein­trächtigt (...) Erforderlich ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert" verleihen. Die Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Auch ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist."

BGH, Urt. v. 18.11.2014, Az. VI ZR 76/14 = NJW 2015, 778 (779)

Sollte Ihr Bericht also dazu dienen, uns Vorwürfe zu machen und sollte es sich hierbei um einen Verdachtsbericht beziehungsweise Prangerartikel handeln, bitten wir die Rechtsprechung zu beachten. Sollten Sie uns zu Beschuldigten machen wollen, haben Sie in einem solchen Fall eine umfangreiche Stellungnahme vorher einzuholen, um unseren Standpunkt zu erfahren und ggf. zur Verteidigung Ihrer Vorwürfe vorzubringen.

Hierzu: BGH, NJW 1996, 1131, 1134
Schlüter, Verdachtsberichterstattung, S. 100

Quelle: Querdenken 711 - Stuttgart

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