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Die Leitmedien und das Handbuch des Journalismus

Archivmeldung vom 10.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der folgende Standpunkt wurde von Anselm Lenz geschrieben: "Unter dem Stichwort „Corona“ findet der größte Betrug der Menschheitsgeschichte statt – ein Bruch mit Verfassungs- und Menschenrecht, ein möglicher Massenmord. Zeit für die Helden der Aufklärung?"

Lenz weiter: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. (…) In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung; die Argumente klären sich in Rede und Gegenrede, gewinnen deutliche Konturen und erleichtern so dem Bürger Urteil und Entscheidung.“

So urteilte das deutsche Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 im sogenannten Spiegel-Urteil.

Weiter heißt es dort: „Presseunternehmen müssen sich im gesellschaftlichen Raum frei bilden können. Sie arbeiten nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen und in privatrechtlichen Organisationsformen. Sie stehen miteinander in geistiger und wirtschaftlicher Konkurrenz, in die die öffentliche Gewalt grundsätzlich nicht eingreifen darf.“ (1)

Selten war der Berufsstand der Journalisten für das Leben der Allgemeinheit so wichtig, wie seit der Ausrufung des Corona-Regimes. Doch die Wenigsten haben den Mut, ihren Beruf auch auszuüben. Dabei müssten sie sich nicht nur an das große Ideal des Rechtsinstitutes „Freie Presse“ halten, wie es das Bundesverfassungsgericht 1966 noch stärkte. Es wäre ein Anfang gemacht, zumindest handwerklich seriöse Arbeit abzuliefern. Werfen wir mal einen Blick in das „Handbuch des Journalismus“....[weiterlesen]

Quelle: KenFM von Anselm Lenz

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