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Rheinische Post: Rütteln am Streikverbot

Archivmeldung vom 16.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das gestrige Urteil zum Streikverbot für Beamte ist ebenso aufsehenerregend wie problematisch. Wenn beamtete Lehrer künftig in Streik treten, brauchen sie keine disziplinarischen Maßnahmen mehr zu befürchten - jedenfalls nicht, wenn es nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geht. Beamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat, der sie dafür mit Privilegien ausstattet.

Ein alles in allem ordentliches Gehalt gehört ebenso dazu wie die Unkündbarkeit. Im Gegenzug muss der Staat verlangen, dass er sich stets auf seine Beamten verlassen kann. Das schließt die Teilnahme an Kundgebungen während der Dienstzeit aus. Im vorliegenden Fall - der bundesweit erste dieser Art, der zu einem Urteil geführt hat - geht es zwar nicht um sicherheitsrelevantes Personal, wohl aber um eine beamtete Lehrerin, die mit Unterstützung der GEW ein Exempel statuieren wollte. Doch gerade Lehrer sollten sich ihrer besonderen Verpflichtung gegenüber dem Staat und vor allem gegenüber der Schülerschaft bewusst sein. Der richterliche Hinweis auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bedarf der genauen Prüfung. Das deutsche Beamtenwesen gilt in seiner Form als einzigartig; europaweite einheitliche Lösungen sind daher kaum möglich. Ob das Urteil Bestand haben wird, muss bezweifelt werden.

Quelle: Rheinische Post

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