Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Meinungen/Kommentare Der infizierte Rechtsstaat

Der infizierte Rechtsstaat

Archivmeldung vom 10.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Tilo Gräser schrieb den nachfolgenden Kommentar: "Mit bestätigten Demonstrationsverboten unterstützen Gerichte die Corona-Politik und ignorieren widersprechende Fakten. Die Proteste gegen die Corona-Politik der Regierungen von Bund und Ländern halten an. Dagegen greift die etablierte Politik zum Mittel des Verbots von Demonstrationen, zunehmend unterstützt von der Rechtsprechung auf verschiedenen Ebenen. Es scheint, als wäre die vermeintlich unabhängige Justiz nun doch von der Corona-Politik infiziert."

Gräser weiter: "Sie übernimmt jedenfalls fast ungefiltert deren Argumente und Behauptungen. Dabei begründet sie ihre Urteile und Entscheidungen mit Aussagen, die selbst das dem Bundesgesundheitsministerium unterstehende Robert Koch-Institut widerlegt. Die politische Infektion der Justiz reicht anscheinend bis ins Bundesverfassungsgericht.

Die Initiative „Querdenken 421“ in Bremen hatte am 5. Dezember 2020 in die Hansestadt zum „Bundesweiten Fest für Frieden und Freiheit“ eingeladen. Die Organisatoren forderten „die sofortige Beendigung sämtlicher Corona-Maßnahmen und Wiederherstellung der Grundrechte“. Doch das Fest sowie eine weitere Veranstaltung wurden vom Bremer Ordnungsamt verboten. Zwei Eilanträge der Initiative gegen das Verbot wurden Berichten nach vom Verwaltungsgericht (VG) der Stadt ebenso wie vom Oberverwaltungsgericht (OVG) abgelehnt.

Daraufhin hatten die Organisatoren von „Querdenken 421“ einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingereicht, um das Verbot aufheben zu lassen. „Die Grundrechte von Menschen sind von essenzieller Bedeutung und dürfen auch in einer Pandemie niemals in irgendeiner Weise eingeschränkt werden“, begründeten die Veranstalter laut der Bremer Kreiszeitung den Gang nach Karlsruhe. Doch auch die obersten Verfassungsrichter bestätigten das Verbot der Demonstrationen in Bremen....[weiterlesen]

Quelle: KenFM von Tilo Gräser

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte zaum in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige