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Lausitzer Rundschau: Automatisierte Kfz-Erfassung

Archivmeldung vom 21.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Vorgang erinnert zweifellos an Orwellsche Szenarien. Auf Deutschlands Straßen werden Millionen Autokennzeichen automatisch erfasst und mit Fahndungscomputern abgeglichen. Acht der 16 Länder-Polizeigesetze erlauben mittlerweile diese Praxis, die nun vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe genommen wird.

Ob es sich dabei wirklich um einen unzulässigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung handelt, wie die Kläger meinen, ist jedoch zweifelhaft. Denn worum geht es konkret? Eine Autonummer wird nur erfasst, wenn sie sich tatsächlich auf den Fahndungslisten wiederfindet. Ebenso gut könnte auch ein Polizist an der Straße stehen und nach einem gesuchten Wagen Ausschau halten. Ein Missbrauch von Informationen über unverdächtige Fahrzeuge ist ausgeschlossen, weil sie ohnehin nicht gespeichert werden.
Insofern greift das Argument vom totalen Überwachungsstaat nur bedingt. Die sprichwörtliche Datensammelwut ist an dieser Stelle gegenstandslos. Wem die lückenlose Kontrolle gegen den Strich geht, der dürfte sich auch nie einem Flugzeug anvertrauen.
Zu fragen bleibt freilich, warum jedes Bundesland beim Nummern-Check sein eigenes Gesetzessüppchen kocht. Um einen Datenmissbrauch auszuschließen, wäre eine einheitliche Bundesregelung geboten. Zumal es sich beim automatischen Kennzeichen-Abgleich letztlich um ein Instrument zur Strafverfolgung handelt. Der gesetzliche Rahmen dafür ist Sache des Bundes, nicht der Länder. Insofern könnte die Klage in Karlsruhe durchaus ihr Gutes haben.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau


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