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neues deutschland: Gesparte Menschenrechte: Muss man sich leisten können

Archivmeldung vom 10.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gleiche Würde und Rechte? Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen? Schutz vor willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes? Muss man sich als Individuum halt auch alles leisten können.

Für diesen Befund über drei Beispiele aus der 30 Punkte umfassenden Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen muss man gar nicht weit schauen. Es reicht, schon mal an einem Jobcenter vorbeizugehen, um eine Institution in Deutschland zu sehen, der per Gesetz erlaubt ist, sich einen feuchten Kehricht um diese Rechte zu scheren - die von so vielen so oft beschworen werden, wenn es mit erhobenem Zeigefinger gegen andere geht. Hartz IV an der Spitze - und im Gefolge Löhne, die gerade zum Überleben reichen - ist nicht nur die oft zitierte Armut per Gesetz, sondern auch der gesetzliche Stinkefinger Richtung Menschenrechte. Ohne Kohle keine Rechte. Die eben auch vor himmelschreiender ökonomischer Ungleichheit schützen sollen und festschreiben, dass jeder das Recht auf Arbeit, auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit oder auch auf gerechte und befriedigende Entlohnung hat, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert. Nur steht über den Menschrechten immer noch die Macht derjenigen, die behaupten, Deutschland könne sie sich nicht leisten.

Quelle: neues deutschland (ots)

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