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WAZ: Der Dackel im Mietshaus

Archivmeldung vom 15.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Hund im Hof, die Katze im Hausflur, sie sorgen für Ärger im Mietshaus. Nicht zum erstenmal erreichte der Streit um die Tierhaltung ein ranghohes deutsches Gericht.

Man darf getrost prophezeien: Viel schlauer sind wir nach dem Urteil nicht. Vom "vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung" ist da die Rede, und im trockenen Juristendeutsch wird um die Definition des "Kleintiers" gerungen. Wo wir doch eigentlich nur wissen wollten: Darf ich jetzt endlich eine Katze halten? Oder vielleicht sogar einen Hund?

Die Antwort steht weiter aus. Eine generelle Lösung sei nicht möglich, urteilte der Bundesgerichtshof. Das wird wohl bedeuten: Mieter und Vermieter werden sich noch öfter vor Gericht treffen und darüber streiten, ob die Sehnsucht des Rentners im dritten Stock nach einem Gefährten höher zu bewerten ist als der (ebenfalls durchaus verständliche) Anspruch der übrigen Hausgemeinschaft auf sauberes Treppenhaus und störungsfreie Nachtruhe.

Was wir noch wissen wollten? Ob der Yorkshire-Terrier vielleicht erlaubt sein sollte, der Dackel aber nicht. Auch das ist jetzt umstritten.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung


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