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Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Idee einer Moschee-Steuer:

Archivmeldung vom 27.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Moschee-Verbände sind anders als die christlichen Kirchen keine Körperschaften des öffentlichen Rechts und erfüllen die Anforderungen des Religionsverfassungsrechts bis auf weiteres nicht. Abseits dieser Hürde stellen sich auch andere Fragen. Wie halten es Muslime, die mit ihrer Steuer religiöse Aktivitäten gar nicht unterstützen wollen?

Anders als Katholiken und Protestanten müssten sie sich rein steuerlich von ihrer Religion distanzieren können. Einen Austritt sieht der Islam nämlich nicht vor. Auch die Frage, für was der Staat die Steuer für die in ihrer Intensität und nationalen Verwurzelung unterschiedlichen Verbände verwenden und verteilen soll, harrt einer von allen Seiten bis ins Letzte durchdachten Regelung. Müsste der Staat wie bei den christlichen Kirchen dann nicht auch Kindergärten und Krankenhäuser in muslimischer Trägerschaft unterstützen, von koran-orientierten Schulen ganz zu schweigen?

Quelle: Stuttgarter Nachrichten (ots)

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