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Auf dem Irrweg

Archivmeldung vom 27.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die Schuldenbremse steht vor einer Bewährungsprobe, nicht erst seit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit seiner Reformidee Parteifreunde verstört und politische Rivalen begeistert hat. Schon dies sollte ein Alarmsignal sein. Wer Braun bezichtigt, er wolle die Schuldenbremse völlig aussetzen, tut ihm allerdings Unrecht. Er fordert einen verbindlichen Mechanismus im Grundgesetz, um die Neuverschuldung schrittweise wieder ins Regelwerk und später auf null zu bringen.

Die Reformidee legt ein Manko der Schuldenbremse in Krisenzeiten offen. Einnahmen und Ausgaben des Staates sind ohne Kredite auszugleichen, aber es gibt den Notausgang: Bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen kann der Bundestag mehr Kredit bewilligen, als die Schuldenbremse erlaubt. Für 2020 und 2021 tat er dies. Das Grundgesetz würde das Parlament aber nicht hindern, mit fantasievollen Be­gründungen einen gefährlichen Dauerzustand daraus zu machen. Eine Flut oder ein Erdbeben sind punktuelle Ereignisse mit bestimmbarem Schaden. Anders ist eine Pandemie mit ungewisser Dauer.

Braun ist aber zugleich auf dem Irrweg: Während der Zeit bis zur Rückkehr in das Regelwerk will er mehr Geld ausgeben, als die Schuldenbremse erlaubt, um ohne Einnahmeerhöhungen Steuern und Sozialbeiträge stabil zu halten. Die Wirtschaft soll schnell auf die Beine kommen. Das ist gut, aber der Weg gewagt, auch wenn ein fixes Datum anvisiert wird. Es spricht nichts dafür, dass der Bund in fünf, sieben oder zwölf Jahren die Schuldenbremse leichter wieder einhalten kann als 2022. Das System atmet auch in regulären Zeiten mit der Konjunktur. Immerhin 33 Mrd. Euro neue Schulden darf der Bund 2021 machen, ohne die Regel zu verletzen. Das ist nah am Spitzenwert vor der Pandemie.

Kredite, die auf Dauer das Limit der Schuldenbremse übersteigen, mutieren zum haushaltspolitischen Schraubstock. Die Schuldenbremse verlangt die Tilgung der überbordenden Schulden. Die Rückzahlungspflicht schmälert in späteren Jahren den Finanzspielraum, mit dem eine Regierung gestalten kann. Ohne höhere Steuern und Sozialabgaben erholt sich die Wirtschaft schnell und spült über die automatischen Stabilisatoren von allein mehr Geld in die Staatskasse. Andernfalls darf auch der Staat nicht weiterhin so tun, als könne er alle Pandemieschäden wegpuffern. An Ausgabenkürzungen kommt er dann nicht vorbei. Stabile Finanzen haben sich gerade in der Krise als Segen erwiesen.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Angela Wefers

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