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WAZ: Bagatellkündigungen

Archivmeldung vom 30.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bagatellkündigung, das haben wir lernen müssen, ist ein Begriff mit dem Schwergewicht auf dem zweiten Teil. Kündigung bedeutet: Da verliert einer seine Arbeit. Vielleicht auch seine Würde, mit Sicherheit aber den Glauben an die Gerechtigkeit. Das sollte man nicht vergessen bei einer populären Diskussion, die inzwischen viele Ansatzpunkte umfasst, bei der aber auch so mancher einfach mal seinen Senf dazutut.

Letztlich stehen sich wieder mal zwei Systeme gegenüber, und ziemlich unversöhnlich. Im Strafrecht gibt es den Begriff des Mundraubs. Wer Hunger hat und einen Apfel klaut, wird vom Gesetz anders behandelt als ein Bankräuber. Im Arbeitsrecht gibt es so etwas nicht. Schon der Verdacht reicht aus, um einen Angestellten rauszuwerfen. Da geht es dann auch mal ganz konkret um eine Frikadelle, die beim Büffet fehlt, oder einen Pfandbon, dessen Herkunft zweifelhaft ist. Warum in solchen Fällen nicht erstmal der übliche Katalog herangezogen wird, also ins Gebet nehmen, Verwarnung, Abmahnung, ist schleierhaft. Dass gleichzeitig Manager, die Milliarden in den Sand setzten, mit hohen Abfindungen herauskomplimentiert werden, ist auch nicht hilfreich. Letztlich müssen Recht und Gerechtigkeit harmonisiert werden. Auch das ist wahrlich keine Kleinigkeit.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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