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AfD: „Infektionsschutzgesetz“ beschlossen: Schwarzer Tag für unser Grundgesetz!

Archivmeldung vom 22.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der heutige Beschluss im Deutschen Bundestag beschert uns einen weiteren schwarzen Tag für das Grundgesetz! Das sogenannte vierte Bevölkerungsschutzgesetz (Drucksache 19/28444), das auch als „Infektionsschutzgesetz“ bezeichnet wird, wurde von den Regierungsparteien verabschiedet. Das Machwerk bedeutet nicht nur eine Verstetigung der Politik der Grundrechts-Einschränkungen, sondern es hebelt auch den Föderalismus aus und gibt dem Bund extrem beunruhigende Befugnisse. Paragraf 28b Absatz 6 regelt, dass die Bundesregierung „zusätzliche Gebote und Verbote“ erlassen kann, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet.

Diese Regelung wurde getroffen, um im Falle des Auftretens einer vermeintlich besonders tödlichen Virus-Variante „nicht wieder auf das Format der Ministerpräsidentenkonferenz angewiesen zu sein“, wie die Tageszeitung „Die Welt“ mit Bezug auf Äußerungen des CDU-Abgeordneten Jan-Marco Luczak zynisch formuliert.

Das heißt im Klartext: Die Bundesländer werden entmachtet, Merkel soll noch autoritärer durchregieren können. Natürlich wird zur Beschwichtigung sofort angeführt, dass Bundestag und Parlament zustimmen müssen, um solche Sonderbefugnisse zu ermöglichen – doch was bedeutet das schon noch in der Zeit der Merkel-Ära, in der Abgeordnete notfalls mit Mobbing, Einschüchterung und der Androhung eines Mandatsverlusts auf Linie gebracht werden? Die AfD wird es immer wieder sagen: Unser Rechtsstaat und unsere demokratischen Grundrechte dürfen auch in Corona-Zeiten niemals ausgehebelt werden!

Quelle: AfD Deutschland

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