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Ein neues Internet

Archivmeldung vom 16.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die Macht der Internetriesen ist gewaltig. Nahezu alle Versuche der Europäischen Kommission, die schleichend vorangetriebenen Wettbewerbsverzerrungen von Google, Apple und Co. mit dem Kartellrecht zu stoppen, sind folgenlos geblieben. Stattdessen nutzen die Konzerne ihre selbst geschaffenen Verflechtungen von Plattform und eigenen Angeboten, von Kunden und Verkäufern dazu, ihre Geschäftspraktiken auszubauen. Die Liste der Beispiele ist lang. Brüssels zuständige Kommissarin hat etliche Verfahren gegen die Unternehmen angestrengt und auch gewonnen. Aber geändert hat sie wenig.

Was die EU nun vorschlägt, ist ein Quantensprung. "Wir haben es mit Regulierungen versucht, nun brauchen wir Gesetze", hieß es am Dienstag bei der Vorstellung der beiden neuen Dokumente, in denen die Kommission eher einen Beitrag zu einem fairen Netz sieht als eine Attacke auf das freie Internet. Und tatsächlich ist die Frage berechtigt, ob es wirklich die Regulierer sind, die das liberale Netz schrittweise abschaffen oder nicht doch die Konzerne. Dabei ist man schon weit gekommen. Jeder User kann heute wissen, was mit seinen Daten geschieht - und er muss zustimmen.

Auch wenn ihm manche Angebote verschlossen bleiben, sollte er der Nutzung seiner persönlichen Informationen widersprechen. Doch was nun ansteht, ist das Aufbegehren der Europäer gegen eine Internetwirtschaft, die mit Tricks und geschickten Platzierungen de facto die Wahl- und Bewegungsfreiheit im Internet einschränkt. Der erste Schritt dazu war die personalisierte Werbung, die die Konzerne aus dem Surfverhalten jedes Users generieren. Dies hat zu der Erstellung von Angeboten geführt, bei denen die Unternehmen mal als reine Plattform, ein anderes Mal als Anbieter auf der eigenen Plattform auftraten. Mit Wahlfreiheit hat das nur noch wenig zu tun.

Quelle: Straubinger Tagblatt (ots)

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