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Neue Westfälische: Verfassungsgericht bestätigt Kommunal-Soli

Archivmeldung vom 31.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Solidarität der Starken mit den Schwachen gehört zu den Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Der Gedanke, dass wohlhabende Kommunen den notorisch unterfinanzierten unter die Arme greifen sollen, ist deshalb angemessen. Es ist somit nicht überraschend, dass das NRW-Verfassungsgericht dieses von der Landesregierung in ein Gesetz gefasste Prinzip als verfassungskonform eingestuft hat.

Die betroffenen starken Kommunen - es liegen auffallend viele in OWL - müssen sich jetzt damit abfinden. Dass unter den zehn Städten, die das meiste Geld aus diesem Kommunal-Soli bekommen, acht Ruhrgebietsstädte sind, ist kein Zufall. Das Ruhrgebiet ist eben das Armenhaus des Landes. Die Großstädte dort leiden unter besonderen sozialen Belastungen.

Eines allerdings ist auch klar: Dass Kommunen wie Verl, Halle und Harsewinkel - um nur die drei größten Geber in OWL zu nennen - so stark sind, ist ebenso wenig Zufall. Denn auch in diesen Kommunen fällt die Finanzkraft nicht vom Himmel, sondern ist Ergebnis vernünftigen, effizienten und sparsamen Wirtschaftens. Nicht zuletzt deshalb haben die Geber-Kommunen dieses Solidaritätspaktes einen Anspruch darauf, dass die Nehmer-Kommunen selbst auch besonders große Anstrengungen unternehmen müssen, um finanziell wieder auf einen grünen Zweig zu kommen.

Dies aber war in der Vergangenheit bei manchen Großstädten im Ruhrgebiet nicht immer der Fall. Die Nehmer-Kommunen sollten deshalb bei der Haushaltssanierung noch strenger von der Kommunalaufsicht an die Kandare genommen werden als solche, die - wie beispielsweise Bielefeld - ihre Haushaltssanierung aus eigener Kraft schaffen müssen.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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