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Lausitzer Rundschau: In der Falle

Archivmeldung vom 05.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

An warnenden Stimmen hat es 2006 nicht gefehlt. Als damals das Stasiunterlagen-Gesetz novelliert wurde, schloss sich für Regelanfragen zur Überprüfung im öffentlichen Dienst die Tür. Seitdem sind nur noch Anträge zu Behördenleitern möglich. Auf eine Ausnahmeregelung, die bei Bekanntwerden neuer Fakten auch unterhalb dieser Ebene eine Abfrage zulässt, wurde leichtfertig verzichtet. Und das, obwohl bekannt war, dass bisher nur bei gering erschlossenem Aktenbestand Anfang der 90er-Jahre "gesiebt" worden war.

Konnte oder wollte sich damals niemand vorstellen, dass der eine und andere Jurist, Strafvollzugsbedienstete oder Polizeibeamte gelogen hat? Hat niemand geglaubt, dass neue Beweise auftauchen könnten? Genau das ist nun geschehen und die Brandenburger Landesregierung sitzt in der Falle. Denn es gab nicht nur eine großzügige Übernahme Belasteter, es gab auch Lügner und Täuscher, die sich die neue Karriere erschlichen. Sie sorgen nun dafür, dass die Polizei und auch die Justiz in Brandenburg den Schwefelgeruch der Stasi nicht los werden. Einziger Ausweg: Eine Änderung des Stasiunterlagen-Gesetzes, das gerade wieder novelliert wird. In begründeten Einzelfällen muss künftig auch unterhalb der Behördenchefs der Weg zu den Akten wieder offen sein.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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