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Utahs besondere Hürde im Strafrecht

Freigeschaltet am 18.09.2025 um 06:00 durch Sanjo Babić

Sabiene Jahn schrieb den folgenden Kommentar: "Wer noch in der Schusslinie stand, entscheidet über juristischen Ausgang: Das Strafrecht Utahs macht den Unterschied zwischen Mord und Kapitalmord nicht an Motiven, Planung oder Grausamkeit fest, sondern an der Gefährdung Dritter. Im Fall Charlie Kirk wird damit die Frage, wer noch in der Schusslinie stand, über Leben und Tod des Angeklagten Tyler Robinson entscheiden. „Damit ein Mord in Utah mit der Todesstrafe geahndet werden kann, müssen Staatsanwälte einen spezifischen erschwerenden Umstand nachweisen – über den vorsätzlichen Mord hinaus“, erläutert Paul Cassell, Professor für Strafrecht an der University of Utah (1).

Jahn weiter: "Während in Kalifornien schon das „vorsätzliche Lauern“ genügt, verlangt Utah nach § 76-5-202 Utah Code einen zusätzlichen Beweis: Der Täter muss „wissentlich eine große Todesgefahr für eine andere Person“ geschaffen haben – außer für das Opfer und sich selbst (2). Cassell betont:

„Die behaupteten Tatsachen machen deutlich, dass Robinson vorsätzlich handelte. Aber dieser Vorsatz allein reicht nach Utahs Gesetz nicht für die Todesstrafe. Entscheidend ist, ob er zugleich eine Gefahrenzone schuf, die andere Personen in unmittelbare Todesgefahr brachte“ (1).

Dieses Konzept der „Gefahrenzone“ ist zentral. Es geht nicht nur um den Getöteten, sondern darum, ob andere Menschen durch die Handlung objektiv in akuter Lebensgefahr waren. Das bedeutet: Schon wer mit einem einzigen Schuss eine weitere Person gefährdet, erfüllt nach Utahs Lesart potenziell die Voraussetzungen für Kapitalmord...[weiterlesen]

Quelle: apolut von Sabiene Jahn

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