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NRZ: Ein Terrorist ist kein Taschendieb

Archivmeldung vom 14.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Ein dringend Terrorverdächtiger, mutmaßlich mit Verbindungen zum sogenannten "Islamischen Staat", kann sich in seiner Gefängniszelle erhängen. Was da in Leipzig geschehen ist, macht fassungslos, und für Menschen, die zu Verschwörungstheorien neigen, bietet dieser Vorfall Anlass zu wüsten Spekulationen. Das Internet ist bereits voll davon. Dschaber al-Bakr hätte vielleicht wertvolle Informationen über Hintermänner liefern können, wenn er denn tatsächlich ein beinharter Dschihadist und in ein Netzwerk eingebunden war. Dagegen spricht sein Suizid, der im Islam absolut verboten ist.

Selbstmordattentäter erhalten zwar durch radikale Prediger über gewagte theologische Konstruktionen ihren Segen, sie sterben quasi im Kampf. Wer sich in einer Gefängniszelle aufknüpft landet aber nach islamischen Glauben in der Hölle. Ein durch und durch überzeugter Islamist scheidet nicht so aus dem Leben. Jedenfalls hat die sächsische Justiz in einer atemberaubenden Art und Weise versagt, so wie zuvor auch schon die sächsische Polizei bei der Observation, dem Zugriff und der Fahndung.

Ein Terrorverdächtiger, der wie ein gewöhnlicher Taschendieb behandelt wird, für den es zunächst keinen Dolmetscher gibt, den eine Psychologin befragt, die keine Erfahrung mit Terroristen hat - das ist abenteuerlich und amateurhaft. Auch wenn sich die Verantwortlichen jetzt herauswinden wollen, besteht weiterhin dringender Klärungsbedarf, wieso so fahrlässig vorgegangen wurde.

Natürlich, Pannen sind menschlich. In Zeiten, in denen rechte Hetzer Aufwind haben und die Öffentlichkeit verunsichert ist, müssen sie aber zumindest mit allen Mitteln aufgeklärt werden. Die für Sachsen so typische Beschwichtigungsstrategie - alles halb so wild, wir haben alles im Griff - muss jetzt beendet werden.

Zudem sind personelle Konsequenzen notwendig: Justizminister Sebastian Gemkow sollte seinen Hut nehmen, schon als Signal dafür, wie ernst dieser Vorfall genommen wird. Zur Erinnerung: Nach dem missglückten Anti-RAF-Einsatz in Bad Kleinen im Jahr 1993, bei dem ein Terrorist und ein GSG-9-Beamter starben, trat der damalige Bundesinnenminister Seiters zurück. So sieht Verantwortungsbewusstsein aus.

Auch nach dem Tod al-Bakrs müssen die vielen offenen Fragen geklärt werden, schon um den Verschwörungstheoretikern Wind aus den Segeln zu nehmen. Woher hatte er das Geld, das er bei sich trug? Was hat er in der Türkei gemacht? Woher hatte er das Sprengstoff-Know-how? Und ja, auch: Waren seine syrischen Landsleute, die ihn der Polizei übergeben haben Helden - oder Mitwisser, wie er es vor seinem Tod behauptet hat?

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung - ein Kommentar von JAN JESSEN (ots)

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