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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu: Deutsch ins Grundgesetz

Archivmeldung vom 18.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit derselben Regelmäßigkeit, mit der das Ungeheuer von Loch Ness auftaucht, steigt die Forderung, Deutsch gehöre ins Grundgesetz, an die Oberfläche. Die Klausel »Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch« allerdings, jener jetzt erneut von einigen CDU-Politikern gewünschte Zusatz zum Artikel 22 des Grundgesetzes, ist ebenso unscharf wie alle Nessie-Fotos.

Was auch hätte die Gemeinschaft der Deutsch Sprechenden, was hätte die Republik mit einem solchen Zusatz erreicht? Die Befürchtung, deutsche Bürger, von einigen verschlossenen Migrantenzirkeln abgesehen, könnten im Alltag jemals anders als auf Deutsch kommunizieren, ist schlicht grotesk. Dafür muss nicht eigens das Grundgesetz bemüht werden. Mehr noch: Der Umgang der Bundesbehörden mit den Bürgern erfolgt ganz offiziell auf Deutsch, denn Paragraph 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes stellt klar: »Die Amtssprache ist deutsch.« Der gleiche Satz findet sich auch in anderen Gesetzeswerken. Kein Grund zum Aktionismus also. Die Argumente für Deutsch im Grundgesetz fahren denn auch auf intellektuellen Nebenstrecken. Natürlich darf man sich darüber aufregen, dass der englische Krake nach unserer Muttersprache greift. Der Service Point der Bahn AG ist lächerlich, und der Versuch der deutschen Polizei, Unfallstellen in der Nacht mit dem Power Moon auszuleuchten, erregt bloß Mitleid. Aber diese Beispiele zeigen nur, dass die deutsche Sprache in die Köpfe einziehen muss, nicht in einen juristischen Kodex. Was würde sich denn ändern, wenn die Gruppe der CDU-Politiker Gehör fände? Müsste fortan, unter Strafandrohung, die Polizei einen »Kraftmond« installieren? Würde die Bahn wegen ihrer Anglizismen vor Gericht geladen? Kehrte womöglich der »große Bruder« zurück, um all jene Bürger zu observieren, die unserer schönen Sprache Gewalt antun? Denglisch kommt, Denglisch geht auch wieder. Die Unfähigkeit hingegen, einen Sachverhalt angemessen in Worte zu kleiden - die bleibt. Der Wortschatz schmilzt in dem Maße, wie die fahle Sonne des Neusprech auf ihn scheint. Der grammatisch einwandfrei konstruierte Satz wird zur raren Kostbarkeit. Und das soll Artikel 22 kurieren? Wenig glaubhaft. Trotzdem soll offensichtlich die billig zu habende Maßnahme (eine Parlamentsentscheidung würde ja reichen) das mühsame Gegensteuern gegen den sprachlichen Schlendrian ersetzen. Aber die Politik soll nicht am Grundgesetz herumdoktern, sie soll ein Klima schaffen, in dem Eltern ihren Kindern vorlesen. Jeden Abend. Ein Klima, in dem die Kinder statt vor den Bildschirm in die Buchläden eilen. Woche für Woche. Das wäre zumindest ein Anfang. Deutsch in allen Köpfen und in den Herzen, nicht im Paragraphendschungel - und die deutsche Sprache könnte strahlend schön erblühen.

Quelle: Westfalen-Blatt

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