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Stuttgarter Zeitung: zum BGH-Urteil zu Jameda

Archivmeldung vom 21.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die Kehrtwende des BGH ist einleuchtend. Denn das Portal Jameda hat mit seiner Vorgehensweise die Stellung als neutraler Informationsvermittler verlassen. Für den Verbraucher ist das Urteil von großem Vorteil: Bewertungsportale wie Jameda müssen nun umfangreiche Änderungen vornehmen.

Kommerzielle Angebote sind streng von Bewertungen zu trennen. Nur so kann der Verbraucher erkennen, ob er informiert oder zu einem Arzt gelockt wird.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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