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Börsen-Zeitung: Dynamik zählt

Archivmeldung vom 10.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die Digitalökonomie fordert auch Wettbewerbsexperten heraus. Bewährte Instrumente wie der Preis mit seiner Informations- und Steuerungsfunktion in einer Marktwirtschaft werden in der neuen Welt durch andere Mechanismen abgelöst. Die Währung heißt nun: Daten. Wer sie besitzt und einsetzen kann, ist marktmächtig in der Digitalökonomie.

Die Bundesregierung hatte der Kommission "Wettbewerbsrecht 4.0", einer interdisziplinär besetzten Gruppe von Wissenschaftlern, ein Jahr Zeit gegeben, um Vorschläge zu entwickeln, wie das Wohlstand verheißende Prinzip des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft geschützt werden kann. Die Kommission hat nun in Berlin ein umfassendes Paket konkreter Vorschläge zur Novelle des europäischen Rechts vorgelegt. So lautete der Arbeitsauftrag für die Experten, denn Wettbewerbsfälle von wesentlicher Dimension fallen unter Brüsseler Aufsicht. In Berlin hatte zudem die jüngste Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen schon einige Neuerungen aufgegriffen.

Die Wissenschaftler raten nun dazu, marktbeherrschende Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen, Daten in Echtzeit zu teilen und auch Konkurrenten zur Verfügung zu stellen. Dies schafft wettbewerbsgerechte Bedingungen für alle Marktteilnehmer. Mehr Souveränität sollen zudem die Verbraucher wieder über ihre Daten erlangen, weil sie aus Datenschutzgründen ohnehin ein Recht darauf haben und auch, damit sie der Souverän in der Marktwirtschaft bleiben. Beim eigentlichen Kartellverbot sind die Experten experimentierfreudig: Kooperationen zum Datenaustausch und Pooling wollen sie vorsichtig zulassen. Ein Anmeldeverfahren soll den Markt schützen und auch den Wettbewerbshütern mehr Einblick in dieses neue Feld verschaffen.

Deutlich zeigen die Wissenschaftler auf: Der Staat muss schneller reagieren, will er den Wettbewerbsrahmen in diesem hochdynamischen Markt der Digitalwirtschaft schützen. Dies gilt zum einen für die Kontrollmechanismen. Missbrauchsaufsicht und Gerichte handeln heute zu langsam. Deshalb greifen die Experten zum Instrument konkret definierter Gebote und Verbote, um marktbeherrschende Unternehmen einzuhegen. Schneller werden muss der Staat zum anderen bei der Novelle seiner Regeln. Nur wenn die Reform des europäischen Rechts zügig angepackt wird, hat der Wettbewerb als Prinzip eine Chance auf Überleben. Berlin hat mit der EU-Ratspräsidentschaft 2020 die besten Möglichkeiten, dies voranzutreiben.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Angela Wefers

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