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Badische Zeitung: Ausgewogenes Urteil

Archivmeldung vom 28.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

So darf ein Arbeitgeber nicht vorsorglich alle Tastatureingaben auf den Firmencomputern aufzeichnen, um zu prüfen, ob Beschäftigte während der Arbeitszeit private Interessen verfolgen. Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, darf die Firma zu solchen Methoden greifen. Damit verfolgt das Bundesarbeitsgericht eine Linie weiter, die es vor Jahren beim Einsatz von Videokameras am Arbeitsplatz entwickelt hat.

So ist es verboten, alle Beschäftigten ständig bei der Arbeit zu filmen. Nur wenn ein Verdacht besteht, etwa, weil es in einer Kasse auffällig häufig zu Fehlbeträgen kommt, kann der Arbeitgeber diese Kasse videoüberwachen. Diese ausgewogene Lösung hat sich bewährt.

Quelle: Badische Zeitung (ots) von  Christian Rath

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