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Neue Westfälische: Oberlandesgericht kippt Videobeweis

Archivmeldung vom 04.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch wenn wir es kaum wahrnehmen, die visuelle Überwachung des öffentlichen Raumes ist fast schon lückenlos. Videokameras in und vor Kaufhäusern, an den Ausfallstraßen, in Tunnels, auf Bahnhöfen und Flughäfen überwachen den Bürger auf Schritt und Tritt.

Manchmal wird damit sogar ein böser Bube überführt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt die dauerhafte Videoüberwachung von Autobahnen als verfassungswidrig erklärt. Das mag man angesichts vielfältiger Horrorgeschichten über Drängler und Raser bedauern. Aber das Gericht stellt damit keinen Freibrief für die Asozialen der Autobahn aus. Vielmehr gibt es dem grundgesetzlich verbrieften Persönlichkeitsrecht Priorität vor dem Anspruch des Staates, Straftäter zu verfolgen, Bußgeld zu kassieren. Und das ist auch gut so. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass über kurz oder lang eine gesetzliche Grundlage für die Dauerüberwachung - nicht nur auf Schnellstraßen - geschaffen wird. Verdeckt erfolgt schon heute von den Mautbrücken für Lkw aus eine Komplett-erfassung des fließenden Verkehrs. Der Überwachungsstaat ist nicht mehr fern.

Quelle: Neue Westfälische

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