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Lausitzer Rundschau: Ethikrat nimmt Stellung zur anonymen Geburt

Archivmeldung vom 25.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Noch ist offen, wie sich der Deutsche Ethikrat am morgigen Donnerstag entscheiden wird. Seine Stellungnahme soll klären, ob eine rechtliche Grundlage geschaffen werden sollte, die anonyme Geburten und das Betreiben von Babyklappen legalisiert. Denn noch verstoßen Kliniken, die Müttern auf diese Art helfen, gegen mehrere Gesetze.

Dazu gehört ein im deutschen Grundgesetz verankertes Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft. In Frankreich etwa ist das anders. Dort wurden seit dem Krieg etwa 400.000 Menschen anonym geboren. Eine von ihnen ist Pascale Odièvre. Über ihre leiblichen Eltern weiß sie nichts. Jahrelang hat sie versucht, die Mutter zu finden. Vergeblich. "Man stellt sich viel vor", sagt sie. "Aber es ist vor allem eine große Leere. Da ist nichts. Es gibt kein Gesicht, keinen Namen, gar nichts. Man ist in ein Nichts geboren." Sie klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, allerdings vergeblich. Niemand konnte ihr helfen, ihre Wurzeln zu finden. So wie sie leiden in Frankreich mehrere Zehntausend Findelkinder unter schweren psychischen Störungen, ebenso wie die Mütter, die keine Chance mehr haben, das Schicksal ihrer Kinder zu verfolgen. Wer trotzdem die Möglichkeit zur anonymen Geburt fordert, argumentiert gern damit, dass es besser sei, ein schweres Leben zu führen, als bei der Geburt getötet zu werden. Leider aber gibt es in Frankreich trotz der anonymen Geburt mehr Kindstötungen unmittelbar nach der Entbindung als in Deutschland. Und hier, so zeigt eine Studie von 2002, bleibt die Zahl der Neonatizide seit Einführung der ersten Babyklappen zwar gleich, zusätzlich aber stieg schon in den Anfangsjahren die Zahl der Findelkinder deutlich an. Bleibt zu hoffen, dass der Ethikrat eine weise Entscheidung trifft - und das hohe Gut des Grundgesetzes nicht antastet.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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