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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Mietrecht

Archivmeldung vom 13.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine top-renovierte Wohnung ist nicht zu renovieren, nur weil es mal so vereinbart wurde. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber weil es fast nichts gibt, worüber sich Hauseigentümer und -mieter nicht auch streiten können, ist der Fall vor Gericht gekommen. Juristen hoben dort einen Paragraphenreiter auf der Vermieterseite aus dem Sattel.

Die Mieter können sich darüber freuen. Doch wie lange? Man muss kein Orakel befragen, um zu wissen, dass die Prozesskette mit dem gestrigen Urteil noch nicht beendet ist. Was heißt zum Beispiel »frisch renoviert«? Renoviert vor einem Monat? Oder vor zwei Monaten? Vor einem halben Jahr?
Mietverträge sind Rechtsanwalts Lieblinge. Doch abgesehen von ihnen hat niemand etwas von einer fortdauernden Unsicherheit. Für den Bremer Landesverband von »Haus und Grund« ist es eher blamabel, dass - nicht zum ersten Mal - sogar ein Formularvertrag gerügt wurde. Es ist nie zu spät, aus Niederlagen Konsequenzen zu ziehen. Ist es vorstellbar, dass jetzt jemand auf der Seite von Haus und Grund zum Telefonhörer greift und beim Mieterbund anruft? Ist es denkbar, dass Experten beider Seiten sich danach zusammensetzen und einen gemeinsamen Mustervertrag entwerfen?
Wünschenswert wäre es. Ein solcher Text hätte sicher Chancen, vor Gericht Bestand zu haben. Die Paraphenreiter könnten sich dann auf frei vereinbarte Ausnahmeregelungen stürzen.

Quelle: Pressemitteilung Westfalen-Blatt

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