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Klage mit Ansage

Archivmeldung vom 30.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

ExxonMobil klagt gegen die von der EU beschlossene Gewinnabschöpfung bei Stromversorgern - genauer: gegen den damit einhergehenden Solidaritätsbeitrag, den Unternehmen aus der Öl-, Gas- und Kohleindustrie in der aktuellen Energiekrise bezahlen sollen. Es ist die erste Klage gegen die koordinierten Notfallmaßnahmen auf den Strommärkten, auf die sich die EU-Staaten Ende September verständigt hatten. Sie kommt wenig überraschend und dürfte nur der Auftakt zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen sein.

Denn zum einen geht es bei der zeitlich befristeten Übergewinnsteuer um ein neues Instrument in der EU, das auch noch über eine Notfallgesetzgebung (ohne Beteiligung des Europaparlaments) beschlossen wurde. Zum anderen geht es um viel Geld. 25 Mrd. Euro wollen die EU-Länder so bei den großen Krisengewinnern abschöpfen und umverteilen. Die US-amerikanische ExxonMobil hatte für sich Belastungen von mindestens 2 Mrd. Euro prognostiziert. Die Konzernführung ist es ihren Aktionären schuldig, gegen diesen erzwungenen Solidaritätsbeitrag erst einmal juristisch zu Felde zu ziehen.

Kurzfristig aufhalten kann das Unternehmen die in der EU beschlossenen Gewinnabschöpfungen nicht. Und ob die Richter in Luxemburg den Argumenten des Energieriesen in der Verhandlung folgen, ist auch noch überaus fraglich. Exxon spricht ja lediglich von kontraproduktiven Maßnahmen, die unter anderem das Investorenvertrauen untergraben und eigene Investitionen unattraktiver machen. Aber so sicher sollte sich da niemand sein. Die EU-Kommission, die die fraglichen Beschlüsse am Donnerstag noch einmal als rechtmäßig beurteilt hat, hat in der jüngeren Vergangenheit schon so einige bittere Niederlagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstecken müssen.

Sollten die Richter auch die beschlossenen Gewinnabschöpfungen wieder einkassieren, wäre das für die EU ein bitterer Rückschlag. Denn in dem monatelangen Ringen, etwas gegen die exorbitant hohen Energiepreise zu unternehmen und die Folgen dieser Kostenexplosion für Unternehmen und private Haushalte irgendwie abzufedern, gehörte die Gewinnabschöpfung sicherlich zu den effizientesten Beschlüssen - zusammen mit den Einsparvorgaben, der Diversifizierung der Energielieferungen und dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Allein in Deutschland soll die Abschöpfung bei den Versorgern ja ganz konkret 1 Mrd. Euro bis 3 Mrd. Euro bringen, die zur Finanzierung der Strompreisbremse für Verbraucher beitragen sollen.

Betrachtet man das monatelange Gewürge auf EU-Ebene, auch auf dem Gasmarkt ein koordiniertes Paket gegen die hohen Preise zu schnüren, zeigt dies ebenfalls noch einmal, dass die zeitlich befristeten Notfallregeln auf dem Strommarkt ein Erfolg waren. Zwar haben sich die Energieminister der EU in der Vorweihnachtswoche nach langem Streit auch beim Gas geeinigt. Doch die für Energieverbraucher vielleicht schön klingenden Bling-Bling-Wörter wie Gaspreisdeckel, gemeinsamer Einkauf oder neue Preis-Benchmark versprechen viel, bringen aber wenig. Hier waren die Interessen der EU-Länder im Gegensatz zur Übergewinnsteuer viel zu unterschiedlich.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Andreas Heitker

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