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Der "Weser-Kurier" (Bremen) zum Telekommunikationsgesetz

Archivmeldung vom 04.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Telekommunikationsgesetz von CDU, SPD und FDP wird eine weitgehende, umfassende Überwachung der Bürger gesetzlich möglich, wie man sie bislang nur in Überwachungsstaaten erwartet hätte. Bei der elektronischen Kommunikation wird der Schutz persönlicher Daten faktisch abgeschafft.

Einst nannten DDR-Bürger die Stasi insgeheim die "Firma Horch und Guck". Bald kann man das wieder über deutsche Ermittlungsbehörden sagen, auch wenn sie nicht politisch motiviert handeln. Wer ab 1. Juli ins Internet geht oder mit dem Handy telefoniert, hat den Staat künftig als potenziellen Lauscher oder Zuhörer an seiner Seite. Der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit reicht aus, damit Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll oder Verfassungsschutz kontrollieren dürfen, mit wem der Beschuldigte telefoniert hat, wo er mit dem Handy war oder welche Inhalte er im Internet angeschaut hat.

Quelle: Weser-Kurier (ots)

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