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"Professor Tams Aufführungen in Bezug auf Iran sind demnach eindeutig irreführend"

Archivmeldung vom 13.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nachfolgend ein Leserkommentar zur Meldung "Prof. Christian Tams zu Syrien, Iran, Drohnen, Atomausstieg, Walfang und Arktis-Goldrausch im Lichte des Völkerrechts" vom 12.07.2013.

Sehr geehrter Herr Zeißler,

Mit großem Interesse habe ich Ihr Interview mit Prof. Christian Tams "zu Syrien, Iran, Drohnen, Atomausstieg, Walfang und Arktis-Goldrausch im Lichte des Völkerrechts" gelesen und muss bedauerlicherweise hinsichtlich der Darstellung der Kooperation Irans mit der IAEA Kritik ausüben.
Demnach soll Iran laut Professor Tams die "Pflichten zur Zusammenarbeit mit der IAEO und zur Transparenz verletzt" haben.

Des Öftern wurden solche Informationen scheinbar ohne Überprüfung der geltenden Vereinbarungen verbreitet. Neuerdings wurde zum Beispiel auch auf eine angeblich neue geheime Atomanlage Irans aufmerksam gemacht, wodurch der Iran gegen Artikel 42 der ergänzenden Sicherheitsvereinbarungen verstoßen haben könnte.

Die ergänzenden Sicherheitsvereinbarungen sind nicht völkerrechtlich bindend, weil das iranische Parlament diese Vereinbarung noch nicht ratifiziert hat. Diese Vereinbarungen können nicht unilateral beschlossen werden. Völkerrechtlich verbindlich ist das Safeguard Agreement, dessen Inhalte selten erwähnt werden, obwohl diese doch ausschlaggebend sind. Nach den Regelungen der IAEO müssen die Atomanlagen erst 180 Tage nach Beginn des Urananreicherungsprozesses gemeldet werden. Über Irans Zögern der vollen Transparenz braucht man sich in Anbetracht der ständigen Drohungen mit militärischen Angriffen natürlich nicht wundern, und trotzdem hat der Iran in den letzten zehn Jahren mehr Transparenz gezeigt als jedes andere Land und sich an die völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen gehalten. Dieser gewichtige Punkt sollte dem Leser künftig nicht vorenthalten werden, und Professor Tams Aufführungen in Bezug auf Iran sind demnach eindeutig irreführend.

mfg

Thomas Alzen

Quellen:
http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/Others/infcirc140.pdf
http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/Others/infcirc214.pdf
http://jurist.law.pitt.edu/forumy/2010/03/qom-enrichment-facility-was-iran.php

Kommentar von Thomas Alzen

Der Originalartikel auf den sich der Leserbrief bezieht lesen hier: Prof. Christian Tams zu Syrien, Iran, Drohnen, Atomausstieg, Walfang und Arktis-Goldrausch im Lichte des Völkerrechts

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