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Rheinische Post: EU-Rauchzeichen

Archivmeldung vom 26.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Beglückungs-Gesetzgebung Brüsseler Bürokraten kennt kaum noch Grenzen: Erst verbannte Europa Glühbirnen, um das Weltklima zu retten. Jetzt soll die Volksgesundheit von den Segnungen der EU profitieren - durch ein totales Rauchverbot bis in die letzte Eckkneipe. Von fehlenden Kompetenzen lassen sich die sendungsbewussten Berufseuropäer in ihrem Regelungseifer nicht bremsen.

So soll mangels Brüsseler Zuständigkeit für den Gesundheitsbereich der Arbeitsschutz als Rechtgrundlage für die EU-Pläne herhalten. Diese Entmachtung der Mitgliedsstaaten durch die Hintertür muss gestoppt werden - notfalls per Gericht. Der ab 1. Dezember geltende Reform-Vertrag gibt Regierungen, Parlamenten und Bürgern die Möglichkeiten, sich gegen Brüsseler Kompetenz-Überschreitungen zu wehren. Nun gilt es, sie zu nutzen. Denn Europa basiert auf einer Grundregel, die in Vergessenheit zu geraten droht: Nur wenn Probleme nicht national geregelt werden können, soll der europäische Gesetzgeber eingreifen. Der Nichtraucher-Schutz ist kein Fall für die EU. Nur wenn Brüssel seine Grenzen akzeptiert und den Alltag nicht bis in die Eckkneipe durchreguliert, wird die EU aus ihrer Buhmann-Rolle beim Bürger herauskommen.

Quelle: Rheinische Post

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