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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Dioxinskandal

Archivmeldung vom 08.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Viele Politiker und selbsternannte Experten fordern eine lückenlose Aufklärung des Dioxinskandals und eine harte Bestrafung der Täter. Dies alles sind im Hinblick auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur Worthülsen. Wird den Verursachern des Skandals lediglich ein Verstoß gegen das Lebens- und Futtermittelgesetzbuches nachgewiesen, droht ihnen nur eine Höchststrafe von einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe.

Angesichts des Millionenschadens und möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist ein solches Strafmaß einfach nur lächerlich. Das haben sicherlich auch die Täter gewusst. Ein solcher Strafrahmen, der auch bei Beleidigung in Betracht kommt, schreckt Kriminelle nicht ab. Bei Lebensmittelskandalen ist eine Mindeststrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren angemessen. Ansonsten haben die Staatsanwaltschaften kaum Möglichkeiten, zum Beispiel Haftbefehle zu beantragen. Ein Haftgrund für mutmaßliche Täter wäre Verdunkelungsgefahr. Dieser scheint beim jüngsten Dioxinskandal gegeben. Nicht Worthülsen, sondern handfeste Gesetze sind gefragt.

Quelle: Westfalen-Blatt

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