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Amtsanwältin stellt klar: ... Polizisten dürfen als Nazis diffarmiert werden

Archivmeldung vom 20.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein amtliches Schreiben macht Berlins Ordnungshüter wütend! Eine Ordnungsamtsmitarbeiterin erstattet Anzeige gegen einen Autofahrer, der sie angeblich beleidigt hatte. Doch die zuständige Amtsanwältin stellt das Verfahren ein –es habe angeblich keine Aussicht auf Erfolg. Nun ist es amtlich: Polizisten dürfen ungestraft als Nazis und Rassisten beschimpft werden, aber nicht als Arschlöcher.

Denn, so heißt es in ihrer schriftlichen Begründung: „Die obergerichtliche Rechtsprechung gestattet es den Bürgern, Polizeibeamte und Angestellte von Ordnungsämtern und andere Vertreter des Staates zu beschimpfen und herabzuwürdigen.“

Und weiter: „Dabei sollen selbst Bezeichnungen als Rassisten und Nazis sowie die Aberkennung jeglicher Fähigkeiten zur Dienstausübung nicht strafbar sein.“

Erschütternd: In keiner anderen deutschen Stadt wurden 2011 die Beamten so oft und brutal attackiert wie in Berlin. mehr...

Was soll dieser Justiz-Schwachsinn?

Der Fall: Im Mai spricht die Ordnungsamtsmitarbeiterin in Charlottenburg-Wilmersdorf Autofahrer Hüseyin Ö. (31) an, weil er in zweiter Reihe parkt. Als sie ihn zum zweiten Mal auf das Verbot anspricht, flippt der 31-Jährige aus. Er wirft einen 20-Euro-Schein in ihr Auto, sagt: „Zieh ihn dir durch die Ohren, damit du besser hörst und dann geh mal zum Frisör.“

Aber dieses unverschämte Benehmen hat keine Konsequenzen – Amtsanwältin Jacqueline S. stellt das Verfahren Ende November ein. Bodo Pfalzgraf (49), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Berlin: „Mit diesem Schreiben werden Polizisten und Ordnungsamtsmitarbeiter zu Freiwild erklärt.“ Sein Vorschlag: „Eine Amtsanwältin, die so etwas schreibt, sollte ein paar Tage Praxis genießen.“

Wie perifde aber auch Staatsanwäöte sein können, zeigen die zahlreichen Fälle, wo die Polizei als Inkassobehörde missbraucht wird, indem sie rechtswidrige Haftbefehle ausstellen, deren Richtigkeit nicht festgestellt werden kann.

Quelle: DR. MIKE BOHM (News4Press)

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