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Börsen-Zeitung: Ohrfeige aus Brüssel, Kommentar zum Streit mit der EU um den Namensschutz der Sparkassen von Claus Döring

Archivmeldung vom 09.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Diese Ohrfeige aus Brüssel hätte man sich ersparen können. Denn was die Bundesregierung im Sparkassen-Namensstreit der EU-Kommission als Kompromissvorschlag unterbreitet hatte, war in der Sache kein Entgegenkommen, sondern eine Verschärfung der Ausgangsposition.

Über die Neufassung des Paragrafen 40 Kreditwesengesetz sollte der Versuch unternommen werden, über die geltenden Sparkassengesetze in den Ländern hinaus die Definition des Regionalprinzips und der gemeinnützigen Gewinnverwendung strikter zu fassen. Genau dieses allzu durchsichtige Vorhaben, das privatisierte Sparkassen im Ergebnis schlechter stellen würde als öffentlich-rechtliche, muss sich das Finanzministerium nun von Brüssel vorhalten lassen. Kein Ruhmesblatt für eine Regierung, die demnächst die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt und sich als Motor der europäischen Sache profilieren will.

Der Namensstreit hat zu einer völlig überflüssigen Grundsatzdebatte über die Existenzberechtigung von Sparkassen in ihrer öffentlich-rechtlichen Form geführt. Weder will die EU-Kommission öffentlich-rechtliche Sparkassen abschaffen, noch soll der Verkauf der Berliner Sparkasse als Hebel genutzt werden, um die Bande der Sparkassenfamilie zu lockern. Das Lockern besorgen die Familienmitglieder schon selbst. Allerdings hat die Kommission klar gemacht, was sie unter diskriminierungsfreiem Verkauf versteht - und dass es in diesem Punkt keine unterschiedlichen Regeln für den Verkauf der Berliner Sparkasse und eventuelle weitere Sparkassenprivatisierungen geben kann.

Übers Ziel hinaus schießt die EU-Kommission, wenn sie vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) verlangt, der Berliner Sparkasse nach dem Verkauf die uneingeschränkte Nutzung der Markenrechte des DSGV ohne zeitliche Begrenzung zuzusichern. Die Bezeichnung "Sparkasse" hat der Gesetzgeber kreiert und definiert, die Marke jedoch hat die Sparkassenorganisation entwickelt. Deshalb liegen die Markenrechte nun mal nicht bei der Landesbank Berlin oder der Berliner Sparkasse.

Die Beteiligten sollten einsehen, dass jahrelange juristische Auseinandersetzungen nichts bringen. Dies hat der Streit um die Gewährträgerhaftung gezeigt. Ein Kompromiss ist gefragt, der diesen Namen verdient. Denn der Wettbewerb macht keine Pause.

Quelle: Pressemitteilung Börsen-Zeitung

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