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Neue Westfälische (Bielefeld): Aberwitzige Vorstellung

Archivmeldung vom 29.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf die Idee, Flugpassagiere vor der Sicherheitskontrolle an Flughäfen in unterschiedliche Risikogruppen einzuteilen und unterschiedlich durchzuchecken, kann nur jemand kommen, der vor lauter Kostendenken für alle anderen Fragen völlig betriebsblind geworden ist. Wenn man sich die Folgen einer solchen Einteilung nach Augenschein vor Augen führt, wird klar, wie untauglich und unmenschlich dieser Vorschlag ist.

Die Großmutter aus Gütersloh, die ihre Enkel besuchen will, gilt als harmlos, darf sich in die kürzeste Schlange stellen und wird kaum kontrolliert. Der bärtige junge Mann mit dem wilden Blick fällt dagegen in die höchste Risikoklasse und wird bis auf die Haut gefilzt. Der elegante Herr mittleren Alters mit Krawatte und teurer Laptop-Tasche wirkt ebenfalls unverdächtig und wird nur flüchtig abgetastet. Was aber, wenn der Aktenkofferträger kein Geschäftsmann, sondern ein verkleideter El-Kaida-Aktivist ist, der Sprengstoff unter seinem Mantel verborgen hat? Wenn die alte Frau eine Bombe in ihrer Handtasche versteckt hat? Was, wenn der junge Bartträger kein jemenitischer Terrorist, sondern ein harmloser Student ist? Die Vorstellung, man könne Terroristen an ihrem Aussehen erkennen, ist geradezu aberwitzig. Die Möglichkeiten, sich zu verstellen und zu verkleiden, sind unbegrenzt. Die Bedrohung durch den Terrorismus im Luftverkehr ist eine Gefahr, die alle Passagiere betrifft. Deshalb ist es sinnvoll, alle Passagiere denselben Sicherheitskontrollen zu unterwerfen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer äußeren Erscheinung. Das mag häufig beschwerlich, zeitraubend und kostenintensiv sein. Alles andere wäre nicht nur unter dem Aspekt der Sicherheit verantwortungslos, es würde auch eklatant gegen den Grundsatz verstoßen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Quelle: Neue Westfälische

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