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Westfalen-Blatt: zur »Shariah-Police«

Archivmeldung vom 22.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist juristisch korrekt, sendet aber ein verheerendes Signal aus. Islamisten können sich in Deutschland offenbar alles herausnehmen, sogar Amtsanmaßung, ohne dafür bestraft zu werden. Die sieben Männer in Wuppertal traten wie Ordnungshüter auf, dokumentierten dies mit Warnwesten samt der Aufschrift »Shariah Police«, provozierten damit die deutsche Bevölkerung, ängstigten muslimische Mitbürger - und gingen trotzdem straffrei aus. »Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht«, argumentierte das Gericht aus seiner Sicht durchaus plausibel.

Wenn dem so ist, muss die Politik, die nach den Vorfällen von Wuppertal die volle Härte des Gesetzes gefordert hatte, dringend die Gesetzeslücke schließen. Oder ist der Auftritt als »Shariah-Police« etwa weniger schlimm als das Verteilen von Koranen, um junge Leute zu radikalisieren?

Hier handelte der Staat und verbot den Verein »Die wahre Religion«. Sich als »Shariah-Police« auszugeben und damit die Autorität der wahren Polizei infrage zu stellen, muss ebenfalls strafbar werden.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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