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Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 40 oder 16.2

Archivmeldung vom 07.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der folgende Standpunkt wurde von Jochen Mitschka geschrieben: "In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 16 vom September 2020 wurde das Thema “Die Corona-Sprechstunde: Hilfe zur Selbsthilfe bei Masken, Tests, Quarantäne” (1) zunächst intern besprochen, dann mit Professor Martin Schwab, einem Rechtswissenschaftler. Hier geht es mit der Zusammenfassung weiter. Dr. Hoffmann wies darauf hin, wie problematisch es grundsätzlich ist, jemanden die eigenen persönlichen Daten zur Verfügung stellen zu müssen, die ärztliche Diagnose oder Gesundheitsdaten offen zu legen."

Mitschka weiter: "Oder wie gravierend der Grundrechtseingriff ist, wenn Kinder unter Quarantäne gestellt werden sollen, selbst innerhalb der Familie, und angedroht wird, im Fall der Verweigerung die Kinder den Eltern wegzunehmen. Er wies darauf hin, dass es eine Wesentlichkeitstheorie in der Justiz gibt, welche verhindert, dass solche wesentlichen Grundrechtseingriffe auf Basis einer allgemeinen Ermächtigungsgrundlage erfolgen können.

Er erklärte dann, welche Grundrechte das Wegnehmen der Kinder aus der Familie ohne ein explizites Gesetz verhindern. Die Prüfung der Angemessenheit wäre die allerletzte Prüfung, zu der man im Moment eigentlich gar nicht kommen würde, weil die grundgesetzlichen Prüfungen schon ganz am Anfang einer Prüfung, die Widerrechtlichkeit der Regierungsmaßnahmen deutlich machen würden. Was von mehreren Rechtswissenschaftlern außergewöhnlich deutlich ausgeführt wurde....[weiterlesen]

Quelle: KenFM von Jochen Mitschka

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