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NRZ: Kommentar zum Stadionverbot

Archivmeldung vom 31.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der erste Reflex auf das Karlsruher Stadionurteil lautet: Gut so. Jene Ballaballa-Brutalos, die Wochenende für Wochenende die Angst mit auf die Zuschauerränge bringen, kann man gar nicht konsequent genug aus dem Verkehr ziehen.

Beim zweiten Nachdenken kommen jedoch Zweifel. Kernfrage: Reicht schon ein Verdacht, um Menschen vom Besuch eines Fußballspiels auszuschließen? Auch wenn selbiger dem klagenden Fan aus der Münchner "Schickeria"-Truppe anhaftete, so war doch das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt worden. Wenn also Otto-Normalfan künftig zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kriegt auch er demnächst Stadionverbot? Die Worte, die der Senat fand, um die Abwägungsprobleme des Gerichts zu verdeutlichen, wirken fast hilflos: Es sei nicht um strafrechtliche Fragen gegangen, sondern um den Ausschluss potenzieller Störer. Brillant klingt anders.

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung

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