Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Meinungen/Kommentare Westfälische Rundschau: Kommentar zu Vaterschaftstests

Westfälische Rundschau: Kommentar zu Vaterschaftstests

Archivmeldung vom 28.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es ist keine erklärte Absicht. Es ist bloß das Ergebnis. Auf leisen Sohlen verschiebt sich das Recht zu Lasten der Mütter. Aktuell gibt es zwei Beispiele dafür, zwei Reformen: eine im Unterhaltsrecht und eine zur Feststellung einer Vaterschaft. Sie haben indirekt miteinander zu tun. Am Zweifel an einer Vaterschaft kann eine Ehe zerbrechen. Danach dreht sich ein Streit schnell ums Geld.

Die Begründung für die jüngsten Änderungen im Unterhaltsrecht liegen in der Gesellschaft. Die Ehe ist nicht mehr so stabil, ist nicht mehr zwangsläufig eine Versorgungseinrichtung. Mit den Gentests folgt der Gesetzgeber dem technischen Fortschritt. Ist es erst möglich, eine Vaterschaft biologisch festzustellen, kann das Recht es nicht ignorieren.

Der Auftrag der Karlsruher Verfassungsrichter an den Gesetzgeber ist in sich stimmig und eindeutig. Ein Mann soll nicht nur auf dem Papier das Recht haben, klären zu lassen, ob ein Kind von ihm abstammt. Er soll es faktisch tun können. Nach dem Urteil vom Februar hatte Justizministerin Zypries nicht viel Spielraum. Den nutzte sie, um zu differenzieren; um Familiengerichten die Chance zu geben, den Härtefällen gerecht zu werden und dem Wohl der Kinder den Vorrang zu geben.

Zypries wollte mal was anderes: Heimliche Tests verbieten und unter Strafe stellen. Das war rabiat und wirklichkeitsfremd. Nun hofft sie, die Heimlichkeit werde überflüssig, sobald die Männer vor Gericht mit offenen Karten spielen. Auch das wird sich als lebensfremd erweisen. Heimliche Tests werden die Regel bleiben. Männer werden sie zwei Mal veranlassen: Erst heimlich, um für sich Klarheit zu schaffen, ohne die Beziehung zu belasten; und nachgeschaltet, pro forma, um im Konfliktfall die Vaterschaft anzufechten und klare Verhältnisse zu schaffen. Wenn sie vor Gericht ziehen, werden sie längst mehr wissen. . .

Nie wurde es Männern rechtlich so leicht gemacht, dem Misstrauen auf die Spur zu gehen. Das ist gerecht. Aber es wird zu mehr Unfrieden führen - der Fluch des neuen Gesetzes.

Quelle: Pressemitteilung Westfälische Rundschau

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte anis in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige