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WAZ: Freiheit verpflichtet

Archivmeldung vom 18.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein Staat hat das Interesse, ungestört zu arbeiten. Die Öffentlichkeit hat das Recht, über alles Wichtige informiert zu werden. Das ist das Wesen der Demokratie. Es liegt in der Verantwortung der Presse, beiden Ansprüchen gerecht zu werden. Die Abwägung ist entscheidend. Nur wenn das Recht der Öffentlichkeit auf Information höher zu bewerten ist als das Recht der Regierenden, ungestört zu arbeiten, darf gedruckt werden.

Selbstverständlich kann als Beleg einer Information auch ein geheimes Dokument veröffentlicht werden. Doch muss immer darauf geachtet werden, dass kein Unbeteiligter und kein Informant gefährdet wird. Diese Sorgfalt ist die Pflicht der Reporter. Ein anonymer Datenupload im Internet ist nur ein Briefkasten, über den elektronische Informationen versandt werden können. Es ist aber entscheidend, den Menschen, die heute Informationsportale einrichten, klar zu machen, dass sie im Rahmen der Pressefreiheit arbeiten. Ihr Recht zu veröffentlichen verpflichtet sie zur Verantwortung. Deshalb ist es falsch, wenn anonyme Portale die Pressefreiheit missbrauchen, um unbearbeitet geheime Dokumente rauszublasen. Wikileaks hat diesen Fehler früher gemacht.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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