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Aktuelle Maßnahmen gefährlicher als der Coronavirus?

Archivmeldung vom 03.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Diese Wochen werden in die Geschichtsbücher eingehen. Den 25. März 2020 sollte man sich daher besonders merken. An diesem Tag kam es zu einer weitreichenden Entscheidung im Deutschen Bundestag und diese wurde zur notwendigen Umsetzung als Beschluss-Paket sogleich an den Bundesrat weitergereicht.

Beinhaltend wurden gleich mehrere Gesetze geändert, allen voran das Infektionsschutzgesetz. Unter dem Tagesordnungspunkt 1d: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wird zukünftig das Bundesgesundheitsministerium zu Anordnungen ermächtigt, die dann nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Laut verlinktem Protokoll (1) kam es seitens der anwesenden Politiker zu keinerlei Wortmeldungen.

Keine Diskussion, keine formulierten Bedenken, z.b von Wählern also den Bürgern, keinerlei Einwände seitens der Vertreter der Bundesländer? Das Protokoll dokumentiert nüchtern, wie es ablief, Zitat: Nun kommen wir zur Abstimmung zu Punkt 1 d), dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei Epidemien. Hierzu gab es ebenfalls keine Ausschussberatungen. Anträge zur Geschäftsordnung liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung und haben auch hier über die Zustimmung zum Gesetz zu befinden. Wer stimmt dem Gesetz zu? – Das ist einstimmig. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt (1, Seite 9). Zusammenfassend, am 25.März abgesegnet, am 27.März durchgewunken. So sieht demokratische Politik in Zeiten von selbstverursachten, also verschuldeten Krisen aus.

Ziel des Gesetzes ist es Änderungen im Sinne eines „One-Stop-Shop“ zu ermöglichen (2). Dieser juristische Begriff bedeutet, dass alle notwendigen bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines Zieles führen, an einer einzigen Stelle durchgeführt werden sollen (3). Übersetzt, die alleinige Macht liegt im ausführenden, also einfordernden Ministerium, samt dem dazugehörigen Abteilungsleiter oder auch Chefverkäufer. Aktuell Jens Spahn...weiterlesen hier.


Quelle: KenFM von Bernhard Loyen

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